Die Preise, die Preise und wie sie zustande kommen ::: Der möchte
denken , dass junst in den heil’gen Hallen der Schönen Künste Übles Tags: Bachmannpreis Paranoiasich mit Üblem überbrüte ??? - - - Es bedarf nicht der paranoiden Hyperempfindlichkeit nach Frankreich verschlagenener Professoren, um mehr oder weniger hinter den Kulissen schleierhafte Seilschafts- Schliche zu vermuten - man erinnere sich an inadäquat zur Zuteilung des Deutschen Verlegerpreises (bookaward) an den Hanser- Way- of- Life , noch ehe die Frist verstrichen .Noch vor Zerrinnung der Frist der Manuskript- Einrreichung für den Ingeborg- Bachmann- Preis erhielt nun ein Young Hopeful eine grämliche Absage . Das Börsenblatt notiert - - unter Berufung auf die Homepage des Autors , wo ein FOCUS- Artikel vom 14. 5. 2007 aufrufbar ist - - wie folgt .
QUOTE :::Keine Chance auf den Bachmann-Preis - - -Fristgerecht
eingesandt, aber nicht berücksichtigt: Der Schriftsteller Stephan Valentin ist verärgert über das Vorgehen der Jury des Ingeborg-Bachmann-Preises. - “Ich bin enttäuscht, dass ein Jurymitglied des Bachmann-Preises es noch vor Ende der Einsendefrist abgelehnt hatte, meinen Text auch nur in Betracht zu ziehen und die Teilnahme ausgeschlossen hat, obgleich er noch innerhalb der offiziellen Frist des Wettbewerbs einging”, heißt es auf der Website von Stephan Valentin. Zitiert wird dort auch aus einer E-Mail des Jurymitglieds Karl Corino vom 16. Februar: “haben Sie besten Dank für Ihren Text, mit dem Sie sich um die Teilnahme am Bachmann-Preis bewerben. Ich kann Sie leider nicht nominieren, weil ich schon anderweitig im Wort bin”, so Corino in dem Schreiben an Valentin.
Valentin will seinen Text am 14. Februar eingereicht haben, die Antwort darauf kam am 16. Februar, dem Tag des Einsendeschlusses. UNQUOTE.
Ja, so steht’s nun mal in den Statuen, dass man “sich bis
spätestens 16. Februar 2007 (Datum des Post-Stempels) mit einem Text an ein oder mehrere Jurymitglieder” wenden möge . - - -
Stellen sich inadäquat zwei humble questions :::
Eins . Wenn die ganze Chose nun aber bereits vor exakt drei Monaten über die üble Bühne gegangen ist ::: Warum , bitte sehr , erhebt sich der Wirbel erst jetzt - knapp einen Monat vor dem Ereignis ?
Zwei. Wenn es nach Matthäus 15, 27 heisst, “aber doch fressen die Hunde von den Brosamen, die vom Tisch ihrer Herren fallen” , wie viel mehr gilbt das zum Verhältnis zwischen Autoren und Klagenfurter Richtertisch ??? Verschärft durch die k.k.- Kategorie Klagenfurt & Corino ??? - - -
Tune in ::: Iggy Pop - “I Wanna Be Your Dog”![]()
(hier kultig mit Sonic Youth ! ) .
Genauso lässig wie passend aber auch ::: “Gimme danger”.
Der Streitfall: Am 27.02.06 erhielt der Betreiber des Internet-Forums supernature-forum.de Martin Geuß eine Abmahnung. In einem Beitrag war eine Firma für Luftrettung angegriffen worden, unter anderem mit Sätzen wie “… im Internet hab ich grad gelesen das die Firma auch schon wegen einigen dingen verklagt wurde (betrug etc.) …”. Das hielt die klagende Firma für „rechtsverletzende Äußerungen“. Geuß seinerseits reagierte mit einer Gegenabmahnung, worauf die Luftretter erklärten, ihre Ansprüche nicht weiter verfolgen zu wollen.
Leider dumm gelaufen: Das Hamburger Gericht tat keineswegs, wie erhofft, sondern weitete die Haftung des Forenbetreibers sogar noch auf atemberaubende Weise aus. Es befand, der Forenbetreiber “muss sich die Verbreitung dieser Äußerung zurechnen lassen, denn sie ist über ein von ihm unterhaltenes Internetforum verbreitet worden.” Im Klartext: Der Forum-Betreiber haftet vollständig für die Postings in seinem Board, gleichgültig, ob er die Beiträge kennt oder nicht. “Der Kläger ist hinsichtlich der Verbreitung dieser Äußerung Störer (…), denn Störer ist jede Person, von der eine Störung von Rechten des Betroffenen ausgeht. Für die Störereigenschaft reicht (…) das bloße Verbreiten einer unzulässigen Äußerung aus; dass der Verbreiter selbst hinter den rechtswidrigen Inhalten steht oder sie gar verfasst hat, ist danach nicht erforderlich.” Die von x-beliebigen Usern gepostete Meinung ist laut Gericht eine „eigene Information“, die der Betreiber „zum Abruf bereithält“.
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