Auch Paranoiker haben Feinde , hat George Tabori einmal gesagt . Und dies lange vor der Schönen Neuen Welt der Blogs und Foren . Die Hanse- und Hansaplast- Stadt Hamburg hat mit ihrem Urteil vom 27. 4. 2007 - Haftung für Foren-Einträge (Supernature-Fall) - die Netzwelt ungut zum Schlucken gebracht . In der ZEIT referiert Burkhard Strassmann die Chose um Haftung von Forenbetreibern für unkommentiert und -distanziert publizierte Postings wie folgt .QUOTE ::: Heulen und Zähneknirschen in Blogs und Internet-Foren nach einem Hamburger Richterspruch: Forenbetreiber haften für den kompletten Inhalt ihrer Foren, selbst wenn sie ihn nicht kennen oder sich pauschal distanziert haben. (….) Schon beginnen die ersten Beitragschreiber, noch in ironischer Absicht, rechtlich fragwürdige Passagen in ihren Beiträgen durchzustreichen. Droht damit der Tod der Foren und Blogs, wie schon zu lesen ist?
Der Streitfall: Am 27.02.06 erhielt der Betreiber des Internet-Forums supernature-forum.de Martin Geuß eine Abmahnung. In einem Beitrag war eine Firma für Luftrettung angegriffen worden, unter anderem mit Sätzen wie “… im Internet hab ich grad gelesen das die Firma auch schon wegen einigen dingen verklagt wurde (betrug etc.) …”. Das hielt die klagende Firma für „rechtsverletzende Äußerungen“. Geuß seinerseits reagierte mit einer Gegenabmahnung, worauf die Luftretter erklärten, ihre Ansprüche nicht weiter verfolgen zu wollen.
Doch das reichte Geuß nicht, und er tat, was viele Internet-User jetzt als bösen taktischen Fehler einschätzen: Er erhob eine „negative Feststellungsklage“. Ziel: Rechtssicherheit schaffen in der Frage, wie weit die Haftung von Forenbetreibern geht. Er wollte von den Richtern bestätigt haben, dass er nicht für die Fremdbeiträge haftbar ist, wenn er von ihnen keine Kenntnis hat. Über eine Spendensammlung in seinem Forum kamen rund 18.000 Euro an Prozesskostenhilfe zusammen.
Leider dumm gelaufen: Das Hamburger Gericht tat keineswegs, wie erhofft, sondern weitete die Haftung des Forenbetreibers sogar noch auf atemberaubende Weise aus. Es befand, der Forenbetreiber “muss sich die Verbreitung dieser Äußerung zurechnen lassen, denn sie ist über ein von ihm unterhaltenes Internetforum verbreitet worden.” Im Klartext: Der Forum-Betreiber haftet vollständig für die Postings in seinem Board, gleichgültig, ob er die Beiträge kennt oder nicht. “Der Kläger ist hinsichtlich der Verbreitung dieser Äußerung Störer (…), denn Störer ist jede Person, von der eine Störung von Rechten des Betroffenen ausgeht. Für die Störereigenschaft reicht (…) das bloße Verbreiten einer unzulässigen Äußerung aus; dass der Verbreiter selbst hinter den rechtswidrigen Inhalten steht oder sie gar verfasst hat, ist danach nicht erforderlich.” Die von x-beliebigen Usern gepostete Meinung ist laut Gericht eine „eigene Information“, die der Betreiber „zum Abruf bereithält“.
Aus dem Schneider ist der Forenbetreiber nur, wenn er sich in jedem Einzelfall - und nicht wie üblich pauschal - „konkret und ausdrücklich distanziert“. Sodass „hinreichend deutlich wird, dass es sich dabei um eine solche Äußerung handelt, deren Verbreitung - trotz ihrer Aufnahme in den Internetauftritt - der Inhaber der Domain gerade nicht wünscht“. Dies folge § 54 aus dem Rundfunkstaatsvertrag, der für alle Anbieter journalistisch-redaktionell gestalteter Angebote gelte, und dazu gehörten, man höre und staune, auch Internetforen. UNQUOTE .
Auf Telemedicus übersetzt Adrian Schneiderden Slang der Rechtssprecher mithilfe von Seven Questions trefflich dem gemeinen PC- Menschen , wobei der Terminus des “Mitstörers” dem linguistisch Interessierten ins erstaunte Auge fällt . - - - c’t / Heise - selbst ein gebranntes Kind hinsichtlich Forenhaftung- springt weiters hilfreich bei , die Rechtsunsicherheit der Netz- Gast- Geber bestätigend ::: “Im Ergebnis” , so Joerg Heidrichs Resumée, “dürfte der spendenfinanzierte Versuch, Rechtssicherheit für Forenbetreiber zu erreichen, eher das genaue Gegenteil bewirkt haben. Das nun vorliegende Urteil umfasst auch private, nicht gewerbliche Foren und verschärft die ohnehin prekäre Rechtslage für die Betreiber“. - - -
Was wir aus dieser drohenden Hamburgischen Dramaturgie ( welchem mittlerweile ein Dresdener Entscheid entgegensteht) lernen ::: Keinen fragwürdigen Kommentar in Netz stellen . Wo doch ::: Sollte der Host in keiner irgend als Zustimmung ausleg- und -lesbaren Weise replizieren . Also ::: Alle Alam- Anlagen an - - - und den Edit- Finger bzw. die Klickhand mittels Pflaster oder Gaffa fixieren . - Sonst wird kein Hansaplastausreichen , die solcherart aus dem Off panoramatisch virtueller Paranoia zugezogenen Wunden mehr zu pflegen und zu beheben .
Was sonst ::: Auf Wunden und Schrunden ” Relaese the Stars ” von Rufus Wainwright (siehe Spiegel , NYT , trends.blogpod ) , des Weiteren Q-Man s ( aka Entagtogen ) Mix- Auffrischung der inadäquat bereits bestens bemerkten Materialien von Intoxik , Broque
und Digital Diamonds , knappe 78 Minuten , c/ o Mixotic- Wo sonst …
















0 Responses to “Heftige Hamburger Haftung”