IN GUTER VERFASSUNG ? | Wenn - Dann



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GUTER VERFASSUNG ?

Ob wir in guter Verfassung sind ? - Danke der Nachfrage . Man hat da so seine Zweifel . - Während ( bislang ) 13.000 deutsche Bürger vor dem Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Vorrats - Verrats- Daten- Speicherung einkommen , fordert die stimm freudige SPD nun plötzlich volltönend die verfassungsmässige Festschreibung des Grundrechts auf Information. |||

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Wenn die Öffentlich- rechtlichen Sender sich nur daran halten wollten , die Grundversorgung der Bevölkerung mit Informationen zu garantieren . Dann wird das grundsätzlich akzeptiert . Sollen halt Qualität machen , die dort , und Quote obendrein . So lange sie freilich hübsch fein aus dem Radioapparat schallen oder den neu angeschafften Flatscreen bespielen . Wie kakophonisch erhoben sich Zeter und Mordio , als die ÖR ankündigten , ihre Programme ( “Angebote” ) fortan ins Netz auszuweiten . Sämtliche Blätter rauschten Sturm : Der vom Steuern- und Gebührenzahler ( überteuert ) alimentierte “Staatsfunk” könnte doch den Knabenmorgen der Zeitungszukunft im Netz verderben . |||

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Wenn man angesichts der weit verbreiteten politischen Interventionitis auch allzu leicht vergisst , dass die ÖR- Medienanstalten kein “Staatsfunk” sind , möchte man sich doch noch einmal kurz zurück an jene Zeit erinnern , da “Radio” synonym mit “Volksempfänger” war . - Wird man nun , da die Bundeskanzlerin höchstselbst ARD und ZDF in ihre ( Online- ) Schranken verwies , wieder vom “Staatsfunk” zu reden haben ? |||

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Wenn dieser Reglementierung statt gegeben wird , wird einmal wieder jener Kampagnenjournalismus gesiegt haben , den speziell die FAZ seit Monaten betreibt . Getarnt zunächst unter der “bürgernahen” Agenda , die unzarten Methoden der GEZ- Eintreiber aufzuzeigen , polemisiert das Blatt seither in stetig steigender Frequenz gegen die Online- Pläne der Sender . Den Vogel schoss freilich Michael Hanfeld am Freitag voriger Woche ab , als seine Vermeldung des Merkel’schen Machtworts - in blauem Kasten - den triumphierenden FAZ NET- Aufmacher gab . Eben noch rechtzeitig , den Update des Online- Designs ( sprich : “Relaunch” ) des Blattes vorzubereiten . |||

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Wenn bei den Online- Offerten der ÖR- Anstalten die rechte Hand oft nicht weiss , was die linke unterlässt , liegt dies - wie wird anhand ORF- ON mehrmals dokumentierten - an einer eigentümlich eingeschränkten Kommunikationskompetenz im Internen . Auch gilt die Arroganz dieser Elefanten als legendär . Hier gäbe es dezidiert Kritik- und Handlungsbedarf . Nicht minder liegt hinsichtlich der Verseuchung von Form und Content mit Werbung liegt Etliches im Argen . Wer aber , liebes Print mit deinen “Redaktionellen Beilagen” , deinem versteckten und offenen PAID CONNTENT , werfe da den ersten Stein ? |||

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Wenn als gesichtert und common sense gilt , dass die Zukunft journalistischer Printprodukte im Bi- , Tri- bis x- Medialen liegt ( Print , Audio , Video , *Bildstrecken* ) : Wer würde mit Gewissheit sagen , dass Netzangebote öffentlich- rechtlicher Medien notwendig den Print- Konkurrenten das Wasser abgraben ? - Oder geht es im Grunde doch nur um das Eine : Den Online- Werbemarkt ? - In der Tat : Der Netspace ist ( fast ) unbegrenzt , das Reservoir der Werbebudgets um so limitierter . Zitat : “Bedroht sind auch die Portale der Tageszeitungen.” ( SZ ) |||

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Wenn man mir das Recht auf Information schon unbedingt zu Füssen meiner Staats- Bürgerschaft legen will - Right On : Dann wären Nichtbesitz eines TV- Geräts oder ein empfangsschwacher Radioapparat kein Hindernis mehr , an öffentlich- rechtliche Informationen ( für welche ich indirekt und direkt ja doch bezahle ) zu gelangen . |||

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Wenn es so ist , dass Kontrolle der Inhalte und Formatierungen öffentlich- rechtlichen Medien bei den demokratischen Instanzen des “mündigen Bürgers” ( in Bürgerjournalismus , Leserbriefen , Blogs ) liegt , bei eigens eingerichteten Kontrollorganen und nicht zuletzt bei der “freien” Presse : Wer kontrolliert und korrigiert dann : Jene Presse , die als “Erkenntnis” ausgibt , was de facto Eigeninteresse ist . Wer kontrolliert und korrigiert dann : Den Kampagnenjournalismus ? |||

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Wenn dem so ist : DANN haben wir Blogger auch keine Chance . Teils , weil deren Gutteil selber hinter den Werbebatzen her ist und sich auch dem Feuilleton als schmiegsam erweist : “Düpiere keinen potentiellen Abnehmer deines Mediendienstes” ( T 2 ) . Teils , weil es just sogenannt freie Blogger sind , die auf der Jagd nach Links und Hits die immer gleichen Meldungen reproduzieren , insoferne sie nicht überhaupt ihre “heise- oder sonstwas“- Feeds automatisch in ihre Blogzonen katapultieren : Ein bemerkenswerter Hang zur Selbstgleichschaltung . |||

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Wenn letztlich die Fronten zwischen den sogenannten Profis in den Print- Online- Redaktionen und den “User-” aka “Loser- generated Content” ( Stern ) -Generatoren auf derartig absurde Weise zementiert sind bzw. die Argumente der Blogger entweder stillschweigend übernommen oder bewusst marginalisiert werden :

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Dann rede man uns nicht von schönen Idealen der Freiheit des Ausdruckes , der Information und der Kommunikation . Makulatur produzieren können wir - wie Beispiel zeigt - selber . |||

LINKS

VERFASSUNGSKLAGE

“GRUNDRECHT AUF INFORMATIONSFREIHEIT”

MERKEL GRENZT

FAZ- KAMPAGNEN

ÖR RUNDFUNKSTAATSVERTRAG

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat das Gebot der Staatsferne und der Unabhängigkeit. Deshalb werden – bis auf die als Staatssender ebenfalls öffentlich-rechtlich organisierte Deutsche Welle – die Sender nicht durch Steuern finanziert wie bei einem echten staatlichen Rundfunk. Öffentlich-rechtliche Sender und die Landesmedienanstalten, die den privaten Rundfunk kontrollieren, finanzieren sich durch Rundfunkgebühren, die jeder Bürger, der ein Empfangsgerät bereit hält (Fernseher, Radio und neuartige Rundfunkempfangsgeräte), monatlich über die GEZ entrichten muss. Bei den öffentlich-rechtlichen Sendern hat Deutschland die sechsthöchsten Fernsehgebühren in Europa.

Darüber hinaus hat er zur weiteren Finanzierung die Möglichkeit, in seinen Hauptprogrammen bis 20.00 Uhr einen Anteil an Werbung auszustrahlen. Außerhalb dieser Zeit ist jedoch Sponsoring möglich. ( … ) Das öffentlich-rechtliche Fernsehen hat den so genannten öffentlich-rechtlichen Auftrag zu erfüllen, der in dem jeweiligen Landesrundfunkgesetz verankert ist. Danach müssen die Programme den Zuschauern umfassend und ausgewogen Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung anbieten. Dabei sind auch bestimmte journalistische und ethische Prinzipien einzuhalten. ( 1 )

BAU : PRINT VS BLOG

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Öffentlich- rechtlicher Rundfunk : Engagement im Internet ( Wikipedia )

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten unterhalten im Internet eine Reihe von Internetangeboten. Jeder Fernsehsender und jede Hörfunkwelle ist unter der entsprechenden Domain zu finden. Rechtliche Grundlage hierfür ist der vierte Rundfunkänderungsstaatsvertrag von 1998. Demzufolge dürfen öffentlich- rechtliche Rundfunkanstalten “im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung Mediendienste (…) mit vorwiegend programmbezogenen Inhalten anzubieten.” Dieses bedeutet in der Praxis, dass über 50 Prozent der Online-Angebote inhaltlich aus den in Radio oder Fernsehen ausgestrahlten Programm stammen müssen. Allerdings ist diese Regelung schwierig zu überprüfen. So könnten es die Anzahl der Internetseiten sein, genauso wie die Anzahl der Textzeichen oder der Bits. Ferner haben ARD und ZDF in freiwilligen strukturellen Selbstbindungen im Anhang des 8.Rundfunkänderungsstaatsvertrags erklärt, ihre Online-Aufwendungen auf 0,75 Prozent ihres Haushalts zu beschränken.

Zur Programmbegleitung gehören z. B. Informationen zum Programmablauf, weiterführende Informationen, Manuskripte oder Pressetexte. Alle öffentlich-rechtlichen Radiowellen sind im Internet als Stream abrufbar. Einige Sender bieten auch Foren und Chats an, in denen sich Zuschauer und Hörer zum Programm äußern oder Fragen stellen können.

Die Qualität der meisten Angebote ist inzwischen journalistisch professionell, die Themenauswahl richtet sich meist nach der “gesellschaftlichen Relevanz” und nur selten nach Abrufzahlen. Die Abrufzahlen der Internetseiten werden zwar von der IVW erhoben, aber nicht publiziert.

Öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten dürfen in ihren Angeboten weder Sponsoring noch Werbung verbreiten. Von einigen Seiten wird problematisiert, ob die Sender Onlineshops unterhalten dürfen, in denen sie ihr Programm auf Datenträgern sowie Merchandisingartikel vertreiben.

Die EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes hat auf Antrag des VPRT von 2003 bis April 2007 geprüft, ob ein Verfahren wegen unerlaubter staatlicher Finanzierung (Beihilfe) eingeleitet werden soll. Der zu Grunde liegende Vorwurf war, der öffentlich-rechtliche Rundfunk erfülle auch im Internet mit Gebührengeldern teilweise Aufgaben, die auch die Privatwirtschaft übernehmen könne. Die öffentlich-rechtlichen Sender argumentierten dagegen, dass sie für eine demokratische Öffentlichkeit sinnvolle Aufgaben erfüllten, diese immer kostenfrei erfolgten und sie in ihrer Entwicklung nachhaltig beeinträchtigt wären, dürften sie das nicht („Medienkonvergenz“).

Im Ergebnis wurden die Vorwürfe nicht bestätigt und kein Verfahren eingeleitet, wobei die Vertreter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf konkrete Bedenken hinsichtlich der Finanzierung und des Umfangs von programmbegleitenden Angeboten entsprechende Änderungen zugesagt haben. Dazu gehören beispielsweise eine Konkretisierung des Programmauftrags durch die Länderparlamente und eine transparentere Trennung zwischen öffentlich-rechtlichen und kommerziellen Unternehmensteilen. |||

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2 Responses to “IN GUTER VERFASSUNG ? | Wenn - Dann”


  1. 1 4Avatars v0.3.1 v0.3.1 otto brandenberg

    WENN
    es (selbst)kritische, umsichtige, ausführliche und sachdienliche Blogwerke wie dieses hier gibt

    DANN
    habe ich für die Freiheit des Ausdrucks noch ein wenig hoffnung

    makulatur ist dieser beitrag sicher nicht.

  1. 1 onlinejournalismus.de - Das Magazin zum Thema » Blog Archive » “Müll von Qualität trennen”: Rede des DJV-Bundesvorsitzenden

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