||| OFFENSIVE KOMPONISTEN , DEFENSIVE DER LITERARISCHEN VERWERTUNGS- UND INTERESSENSGESELLSCHAFTEN | LINKS | KLANGAPPARAT

Eine gute Woche , nachdem der Österreichiche Komponistenverband von seinen Mitgliedern per Fragebogen Auskünfte darüber sammelte , ob diese einer eventuell konzertierten Distribution ihrer Werke ( in Partitur oder via soundfiles per Download ( via mica | music information center austria : schwerpunkt digitale musikvermarktung ) zuzustimmen bereit wären , erreichen uns die weit weniger offensiv gestimmten Botschaften der literarischen Verwertungsgesellschaft ( Literar- Mechana ) sowie der IG Autoren Autorinnen : Selbstredend ist hier von einer möglichen Enteignungn von künstlerischem und urhebergeschützten Content durch die Google- Buchsuche die Rede .
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OFFENSIVE KOMPONISTEN , DEFENSIVE DER LITERARISCHEN VERWERTUNGS- UND INTERESSENSGESELLSCHAFTEN
Die Literar- Mechana , deren Aufgabe es ist , die Tantiemen zu bündeln sowie m Interesse der AutorInnen der unkontrollierten Massennutzung von urhebergeschützten Werken entgegenzuwirken , warnt dahingegen die Autorinnen und Autoren ausdrücklich vor Solokontrakten mit dem Konzern :
” Sie haben möglicherweise schon aus der Presse erfahren, dass Ende Oktober 2008 die Internetplattform Google sowie die Verbände der amerikanischen Autoren und Verleger beim zuständigen New Yorker Gericht gemeinsam einen Vergleichsvorschlag eingebracht haben. Betroffen sind Autoren (und deren Rechtsnachfolger) und Verleger von urheberrechtlich geschützten Werken – ausgenommen sind Zeitungen, Magazine, Fachzeitschriften, Fotos sowie Illustrationen, es sei denn es handelt sich um Kinderbuchillustrationen und um solche, die vom Autor selbst stammen.
Offizielle Informationen des Gerichts in deutscher Sprache zum Urheberrechtsvergleich enthält http://www.googlebooksettlement.com/agreement.html; unter http://books.google.at kann man sich die Buchsuche ansehen.
Das Schreiben der Literar-Mechana im Annex dient dazu, Ihre Handlungsmöglichkeiten – und wie Ihnen die Literar-Mechana dabei helfen kann – aufzuzeigen. Bitte informieren Sie sich darin jedenfalls über Ihre Handlungsoptionen und die dafür gültigen Fristen!
Unkontrollierbare Massennutzungen, die Autoren und Verleger nur schwer individuell wahrnehmen können, waren schon immer das “Kerngeschäft“ von Verwertungsgesellschaften. Das gilt natürlich auch für den digitalen Bereich. Daher wollen wir Ihnen anbieten, dass wir künftig die Verwaltung bestimmter Rechte unter dem Google-Vergleich für Sie übernehmen, wozu wir gesondert beauftragt werden müssten. Dieses Geschäftsmodell ist in Entwicklung und bedarf einer weiteren genauen Prüfung und Abstimmung mit unserer deutschen Schwestergesellschaft VG Wort.
Wir sind davon überzeugt, daß bei einem derartigen Projekt, das zunächst nur für die USA vorgesehen, aber globales Potenzial in sich birgt, nur ein gleichgerichtetes Vorgehen der Verwertungsgesellschaften der deutschsprachigen Länder die Interessen der Bezugsberechtigten optimal wahren und eine fristgerechte und wirksame Geltendmachung der Rechte sicherstellen kann.
Bis das endgültige Geschäftsmodell feststeht, empfehlen wir Ihnen zumindest vorerst von einer individuellen Geltendmachung der genannten Rechte zB über das Internet abzusehen. Wir werden Sie jedenfalls über die Weiterentwicklung dieses Dienstleistungsmodells auf unserer Homepage unter http://www.literar.at auf dem Laufenden halten und so rechtzeitig informieren, dass Sie gegebenenfalls noch selbst reagieren können, wenn Sie dies wünschen.
Zugleich mit dem Abrechnungsbrief anlässlich der Hauptabrechnung im Juni/Juli 2009 werden Sie nicht nur persönlich weitere Informationen, sondern auch die Unterlagen erhalten, mit denen Sie unsere Gesellschaft entsprechend beauftragen können. Wie auch immer es in seiner letzten Ausgestaltung nach Abstimmung mit den deutschen Kollegen aussehen wird – Sie können davon ausgehen, dass unsere Gesellschaft die Dienstleistung in der bewährten Form nach den bisher schon für die kollektive Rechtewahrnehmung geltenden Grundsätzen (feste Regeln, die eine Ungleichbehandlung ausschließen, Zweckmäßigkeit und Kostenbewusstsein) abwickeln wird.” ( 11. 2. 2009 , Hervorhebungen czz )
Anlage : Infoblatt ( pdf )
Hier also : “Keine Aufregung , die LVG kümmert sich um Euch” , ditto die Warnung der IG- Autorinen Autoren ( 12. 2. 2009 , Hervorhebungen czz ) vor individuellen Panikreaktionen gegenüber der Datenkrake :

“Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Sehr geehrte Damen und Herren!Der Google-Vergleich und die Rechte österreichischer Autor/inn/en
Google bietet in Österreich, Deutschland und der Schweiz seit dem 8.2.2009 per gerichtlich angeordneten Zeitungsinseraten betroffenen Autor/inn/en und Verlagen die Möglichkeit zur Geltendmachung von Rechten innerhalb des Google-Vergleichs auf der Website “googlebooksettlement.com” an. Die IG Autorinnen Autoren hat sich für dieses Angebot konkret interessiert und dabei festgestellt, daß Google nahezu alle Werke österreichischer Autor/inn/en und Verlage erfaßt hat. Zur Eruierung, ob Bücher und Rechte eines Autors (Verlages) betroffen sind, und zur Geltendmachung von Rechten lädt Google Autoren und Verlage zur Errichtung eines Autorenkontos oder Verlagskontos auf seiner Vergleichsseite http://www.googlebooksettlement.com/ ein. “Nebeneffekt” einer Kontoeröffnung ist, daß Google damit weitreichende Informationen über Rechtsverhältnisse bzw. Vertragsverhältnisse und persönliche Daten erhält und auf diese Weise eine weltweit agierende Verwertungsagentur bzw. Verwertungsgesellschaft frei Haus geliefert bekommt.
Ein Großteil der Bücher, die im Vergleich angeführt werden, liegt mit größter Wahrscheinlichkeit noch nicht eingescannt vor, und wie die eingescannten Bücher genutzt werden, ist derzeit noch nicht absehbar. Der Vergleich von Google bezieht sich zwar nur auf Onlinerechte in den USA, durch Google-Partnerprogramme können diese Nutzungsrechte aber jederzeit in Europa aktiviert werden. Das Recht für Google zur digitalen Nutzung umfaßt alles, von Downloads, Print-on-Demand-Publikationen bis zu E-Books. Wer sein Einverständnis zur Volltextnutzung durch Google gibt, muß u.a. auch Werbung auf seinen Buchseiten akzeptieren. Solange ein/e Urheber/in oder sonstige/r Rechteinhaber/in Google die Nutzung eines bereits vergriffenen Werks nicht ausdrücklich untersagt, kann dieses Werk von Google genutzt werden, nur bei noch lieferbaren Büchern ist Google an eine vorhergehende Rechtseinräumung durch die Autor/inn/en bzw. sonstigen Rechteinhaber/innen gebunden.
Die IG Autorinnen Autoren arbeitet daher seit einiger Zeit gemeinsam mit der Literar-Mechana und dem Hauptverband des österreichischen Buchhandels sowie den entsprechenden Partnerorganisationen in Deutschland und der Schweiz an einem Modell zur Rechtewahrnehmung ohne Preisgabe der Daten. Wir raten daher allen Kolleginnen und Kollegen zu einem gemeinsamen Vorgehen nach dem Vorschlag der Literar- Mechana, deren Erstinformation wir hier beilegen.
Von übereilten Handlungen bei der Wahrnehmung der persönlichen Urheberrechte durch Einzelregistrierungen ohne vorherige Kontaktaufnahme mit der IG Autorinnen Autoren raten wir dringend ab, Festlegungen, die durch eine/n Autor/in innerhalb der Vergleichsseite getroffen wurden, sind nicht durch einen später anderslautenden Auftrag an die Literar-Mechana widerrufbar. Sollten die digitalen Rechte an einem Buch bereits an einen Verlag oder sonstigen Rechteinhaber abgetreten worden sein, empfehlen wir die Rückversicherung beim jeweiligen Rechteinhaber über dessen Absichten bzw. Verfügungen.”
Anlage : Infoblatt ( pdf )
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Dass Kindle 2 , Amazons neuer E- Book- Reader , womöglich zusätzlich die Hörbuch- Rechte von Autoren und Verlagen verletzt ( da der Apparat die Texte per Computerstimme vorlesen kann ) , wird in beiden Brandbriefen allerdings noch gar nicht angedacht ….
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LINKS
- Alle Bücher dieser Welt bald aus einer Hand – In den USA kann Google jetzt auch geschützte Texte recht ungeniert digitalisieren ( Joachim Güntner , NZZ , 4. 11. 2008 )
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Antwort auf Google : Europas Verleger bekräftigen ihre Kritik am Google- Vergleich – und begrüssen den Start des Portals Europeana ( bb , 20. 11. 2008 )
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Google : Rechtsfolgen des Vergleichs ( bb , 20. 11. 2008 )
- Österreichs Rechteinhaber gegen Google ( futurezone , 19. 1. 2009 )
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Google Urheberrechtsvergleich ( Hauptverband der öserr. Buchhandels , 10. 2. 2008 )
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Stroemfeld Verlag will klagen – Der Frankfurter Stroemfeld Verlag will Google wegen Urheberrechtsverletzung verklagen ( bb , 11. 2. 2009 )
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Buch-Digitalisierung durch Google : Autor , bitte melde dich ! – Die US- Autorengewerkschaft hat sich im Streit um Googles Buchsuchmaschine mit dem Konzern geeinigt. Im Web können sich Autoren nun melden – für wenig Geld ( Ben Schwan , taz , 12. 2. 2009 )
UPDATE
- Amazon Kindle – Schludriger Umgang mit Audiorechten ( bb , 17. 2. 2009 )
- Wem die Schrift gehört – Finger weg von Google : Die VG Wort will zur Literaturagentur für vergriffene Bücher werden und Autorenrechte stärker geltend machen ( Tagesspiegel , 21. 2. 2009 )
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KLANGAPPARAT
Über ein Jahr ist es her , dass wir in|ad|ae|qu|at die CD “paraport” des Berliner Duos Denzel & Huhn nachdrücklich emfohlen . Für begrenzte Zeit offeriert das Heimlabel City Centre Offices ein Download des
Soundtracks “Sklaven und Herren” : Das wollen und dürfen wir uns natürlich nicht engehen lassen !
Audio clip: Adobe Flash Player (version 9 or above) is required to play this audio clip. Download the latest version here. You also need to have JavaScript enabled in your browser.
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Pourquoi le ping ne passe pas sur celui-ci alors qu’il est présent sur l’article suivant ? …
@ Olivier : there has been a certain dislocation – your pingback is absoluty at the right place , but not your comment .
I Suppose , this might be the result of a server- problem , which made some postings disappear ( backup weekly ) , so we had to re- establish the postings of one week . Happily we did mostly succeed but lost one posting -