LVG Österreich : Informationen zum Google- Urheberrechtsvergleich

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Dokumentation : Aussendung der LiterarMechana Österreich vom 18. Mai 2009
( Click to XL )

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Update 26. 5. | Meldung @ Meedia , 25. 5.

VG Wort positioniert sich gegenüber Google neu

Die VG Wort hat auf der Mitgliederversammlung am 23. Mai beschlossen, bestimmte Vergütungsansprüche aus dem Google-Settlement für Autoren und Verlage gemeinsam wahrzunehmen. Dies wird aber erst im Oktober oder November geschehen, dann nämlich wird die Regelung aller Voraussicht nach endgültig bestätigt werden.

Laut Beschluss der Mitgliederversammlung will die VG Wort die Vergütungsansprüche für die bis zum 5. Mai 2009 von Google digitalisierten Werke ein- und gleichzeitig die in Deutschland erschienenen Werke aus dem Digitalisierungsprogramm von Google zurückziehen. “Der heutige Beschluss der Mitgliederversammlung der VG Wort führt dazu, dass der im Vergleich vorgesehene ‚Schadensersatz’ für die vorgenommenen Digitalisierungen flächendeckend eingezogen werden kann”, erklärte VG-Wort-Geschäftsführer Robert Staats. Gleichzeitig werde sichergestellt, dass Autoren und Verlage in Zukunft über die digitale Nutzung der urheberrechtlich geschützten Werke selbst entscheiden. “Das Urheberrecht wird also wieder vom Kopf auf die Füße gestellt”, so Staats.

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Update 27. 5. :

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2 Responses to LVG Österreich : Informationen zum Google- Urheberrechtsvergleich
  1. otto brandenberg
    May 24, 2009 | 18h00

    großartig:
    die harten nüsse (opting out, objections, belletristische insert-ansprüche, mehrfach-rechtklärung) müssen ohne LitMech erkämpft werden, das geld “durchreichen” (und dabei einen anteil einbehalten) wird aber großzüziger weise übernommen. weiterführung des historischen Burgenbauens im digitalen kontext.

  2. czz
    May 25, 2009 | 09h21

    Nun , da wird ( > siehe die Panikmache seitens des Börsenvereins ) wohl eher “Business to Business” kalkuliert als “Business to Client” .
    Irgendwie müssen sich die Verwaltungsapparate auch finanzieren .

    Gleichzeitig darf nicht unterschlagen werden , dass die LVG ( kraft Quersubventionen durch das Kulturministerium ) auch Sozialleistungen , Künstlerpensionen oder Krankengeld an Autorinnen | Autoren ausschüttet plus Künstlerwohnungen an diversen Orten bereit stellt . – Ohne Letztere hätten wir z. b. etliche Literatur als Radiokunst“- Produktionen mit auswärtigen Gästen niemals finanzieren können .

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