Mit ACTA , dem “Anti-Counterfeiting Trade Agreement” soll auf internationaler weltweiter Ebene der Markenfälschung , dem Ideenklau , die unlizensierte Aneignung von Inhalten entgegengewirkt werden . ACTA ist ein Urheberrechtsgesetz , welches rein der Wirtschaft dient ( in textlichen Belangen : den Verlagen ) , dabei allerdings von der Exekutive der Signatarstaaten ausgeforscht und geahndet wird .
Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) ist ein multilaterales Handelsabkommen auf völkerrechtlicher Ebene. Die teilnehmenden Nationen bzw. Staatenbünde wollen mit ACTA internationale Standards im Kampf gegen Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen etablieren; in Deutschland wird es deshalb auch häufig als Anti-Piraterie-Abkommen bezeichnet .
[ ... ] Die Europäische Kommission und auch die Handelsvertreter der Vereinigten Staaten nennen drei Gebiete, in denen ACTA Regelungen bereitstellt:
Internationale Kooperation
Abstimmung des Gesetzesvollzugs
Schaffung neuer Gesetze zur Verwertung geistigen Eigentums ( Wiki )
Ausgehandelt haben die Grundlagen von ACTA Australien , die EU , Japan , Kanada , Marokko , Mexiko , Neuseeland , Schweiz , Singapur , Südkorea und die USA . Signatarstaaten sind Belgien , Bulgarien , die Tschechische Republik , Dänemark , Finnland , Frankreich , Griechenland , Ungarn , Irland , Italien , Lettland , Litauen , Luxemburg , Malta , Polen , Portugal , Rumänien , Slowenien , Spanien , Schweden , das Vereinigte Königreich und – Österreich . Österreich , wo sich die seitens der Künstler ( und – nota bene – den Verwertungsgesellschaften ) getriggerte Kampagne “Kunst hat Recht” eines grossen Zuspruchs erfreut , ungeachtet der Einwände , welche nicht nur wir in|ad|ae|qu|at formuliert haben , sondern auch namhafte Netzpioniere wie Konrad Becker.
Sei es unter den Bedingungen von ACTA , sei es nach dem Begehren von “Kunst hat Recht” , wären die die Post- und Nachpostmoderne prägenden Kulturtechniken des Sampling , der Montage , der Collage , ja des Zitats tendenziell in die rechtliche Zange genommen und kriminalisiert . Audio- und Video- Remix- Künstler wie die von uns vorgestellten Eclectic Method würden sich mit ihren Rekontextualisierungen popkultureller Zeichen strafbar machen ebenso wie die zitierende Satire , die Guerilla- Semiose oder künstlerische Interventionen in Waren- , Marken- und Medienwirklichkeiten .
Andy Wahols “Brillo”- Schachteln oder gar Marcel Duchamps ( zweifellos gebrandetes ) Urinoir wären – selbst als Entwürfe im Internet – unter ACTA- Bedingungen nicht mehr legal . Überwachung , Ausforschung und Vorratsdatenspeicherung sind die Werkzeuge , um gegen das Regelwerk verstossende Individuen ( Bürger , denen keinerlei Einfluss auf die Beschneidung ihrer Äusserungsrechte zugestanden wird ) vorzugehen .
Was bei der Guttenberg’schen Plagiatsaffäre mit einer Entschuldigunng , dem Rücktritt von allen politischen Ämtern und einer “Spende” von € 20.000.- an die Stiftung Deutsche KinderKrebshilfe straffrei beigelegt wurde “da der wirtschaftliche Schaden der verletzten Urheber nur marginal sei” , kostet den Bürger im besten Fall Abmahnspesen , im schlimmmeren Sperrung des Netzzugangs oder im schlimmsten Fall Strafverfolgung .
Kritisiert wird außerdem, dass ACTA durch bewusst schwammige Formulierungen Rechtssicherheit vernichte. Zur Auslegung unklarer Begriffe sollen die Verhandlungsprotokolle zum Vertrag herangezogen werden, die jedoch noch nicht veröffentlicht worden sind. Daher – so ein weiterer Kritikpunkt – sei es momentan widersinnig, wenn die Parlamente über den Vertragsentwurf abstimmen würden, da sie den genauen Vertragsinhalt und seine Bedeutung nicht kennen. ( Wiki )
Noch ist das ACTA- Abkommen in keinem der Signatarstaaten ratrifiziert . Vielleicht sollten sich Motionen wie die die Verhältnisse drastisch simplifizierende Initiative “Kunst hat Recht” ein wenig umsehen , wem sie da in die Hände arbeiten : Laut ACTA ist es die Wirtschaft , die Recht behält.
Update 14. 2. 2012
Allerdings sollte man das Anti- ACTA- Video cum grano salis betrachten .
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