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Intellectual Property : Begriffe von “Werk” und “Urheber” im Zeitalter von Creative Commons 3.0



||| THE JUNGLE | SCHÖPFUNGSHÖHE | URHEBERSCHUTZ INKLUSIVE | PUSH & PULL | WER & WAS - ABER WIE , WELCHERART & WO ? | DOI UND CHARAKTER | CREATIVE COMMONS 3.0 | RANDNOTIZ | BACK TO “THE JUNGLE” | LINKS | RELATED | KLANGAPPARAT

THE JUNGLE

on method weissEs wäre vermessen , als Nicht- Jurist für Nicht- Juristen einen vollständigen Überblick bezüglich geltender Copyright- Regelungen ( noch dazu mit Fokus auf Online und Neue Medien ) erstellen zu wollen . Künstler , Autoren , Musiker , Fotografen , Komponisten … wissen ( mehr oder weniger ) Bescheid über die verschlungenen Wege zwischen AKM , Austro Mechana , Literar Mechana , LSG etc . , über langwierige Rechtsstreitigkeiten und Querverweise in Endlosrekursion : Gedeihlicher Pflege- und Hegegarten für manche ( nicht nötigerweise Tulipane ) Jurisprudenz .

Im Kontext dieser Webpräsenz sind wir am Thema in zweierlei Hinsicht höchst interessiert : Einerseits die geschützte , doch kostenlose Bereitstellung von Inhalten , Metadaten und Bezügen zur allgemeinen Nutzung und Weiterverarbeitung ( Autorenseiten , Literatur als Radiokunst , sachliche Blogeinträge ) , zum Andern der Schutz von Inhalten in den Werkgruppen “Salon Littéraire” , “echt | welt | texte” sowie bestimmten thematischen Blogpostings , welche wir in|ad|ae|qu|at als eingenständige Werke erarbeiten und diese auch als solche anerkannt zu sehen wünschen ( die Problematik von Selbst- und Fremdbild lassen wir hier einmal keusch beiseite ) .

Im Gegensatz zu den eingespielten Verlagsabläufen physikalisch manifestierter Druckwerke scheinen im Internet abrufbare künstlerische Werke keinesfalls hinreichend definiert , eine Tatsache welche auch im allgemeinen Web- Tech- Geschrei vieler Blogger und ( Meta-) Kunstprojekte grosszügig unter den Tisch gekehrt wird . Maximal die Diskussion , inwieweit eine ( leicht ) veränderte Kopie oder bzw. ein frei adaptiertes Exzerpt als eigenständiges Werk anzusehen sei , hat im SEO- Aggregatoren- Business Bedeutung .

Beziehungsweise in Realsatiren , wie sie dem hochgeachtetem “Die-Welt-ist-eine-Google”- Peter Glaser unter wenig reflektiertem Nickreflex sogar der MSM- Abschreiber fast kontraproduktiv zu Buche schlugen . Allerdings gab es auch skeptische Kommentierer , welche die Formulierung längst VOR dem Zeitpunkt von Glasers angeblicher auktorialen Schöpfung geortet haben . Des Weiteren wird das unautorisierte Veröffentlichen fremder E- Mails im Blog zunehmend als rechtliches Problem ( Web 2.0 & Recht ) wahrgenommen .

Dieses als Zitatrecht benannte Kriterium wird im Deutschen Urheberrecht in folgender Weise umschrieben ( Wikipedia ) :

… Die Verwendung von Zitaten ist durch das Urheberrecht geregelt und unter bestimmten Voraussetzungen gestattet, ohne dass eine Erlaubnis des Urhebers eingeholt oder diesem eine Vergütung gezahlt werden müsste … Das Zitatrecht dürfen nur Werke beanspruchen, die selbst urheberrechtlichen Schutz genießen, also eine eigene ‘Schöpfungshöhe’ aufweisen. Demnach dürfen sich Zitatsammlungen, die ausschließlich Fremdleistungen wiedergeben, nicht auf das Zitatrecht berufen …

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SCHÖPFUNGSHÖHE

on method weissDas Attribut der “Schöpfüngshöhe ” gilt als Messkante zur Abgrenzung zwischen handwerklich- routinemäßigen Leistungen und kreativem Werk , mithin zwischen Gemeinfreiheit und Urheberschutz .

Die Kriterien der Schöpfungshöhe erfüllen sämtliche Einzelbeiträge in allen Kategorien von in|ad|ae|qu|at wohl unbestritten (Wikipedia ) :

  • Es muss eine persönliche Schöpfung des Urhebers vorliegen.
  • Sie muss einen geistigen Gehalt haben.
  • Sie muss eine wahrnehmbare Formgestaltung aufweisen.
  • Es muss in ihr die Individualität des Urhebers zum Ausdruck kommen.

Relevant scheint hier noch die Klärung der “wahrnehmbaren Formgestaltung” : Diese schafft den Übergang vom “Konzept” zum “Werk” , im englischen Definitionsgebrauch sehr haptisch auch “Manifestation” genannt, wir zitieren aus der Webseite “anwalt-im-netz.de” :

Das Werk hat eine sinnlich wahrnehmbare Formgestaltung. Man kann es sehen, fühlen, hören. Dabei ist weder Dauerhaftigkeit noch physische Verfestigung (z.B. bedrucktes Papier, DVD usw.) erforderlich. Daher können auch Choreographien und pantomimische Darstellungen ( §2 Abs. 1 Nr.3 UrhG) schutzfähig sein, siehe so genannte Performance-Künstler.

Ja , SEHEN kann man eine Webseite , z. B. ein Text - Bild - Ton - Video - Konstrukt im “Salon Littéraire” : Mithin ein Werk mit beachtlicher “Schöpfungshöhe” und wahrnehmbarer Formgestaltung .

Im Zuge der Recherche ist uns ein bisher wenig bekanntes Urheberrecht aufgefallen : das Datenbankwerk nach § 40f UrhG . Diese schützt nicht die Werke , sondern Sammelwerke , wenn : ” …. die Datenbanken infolge der Auswahl oder Anordnung des Stoffes eine eigentümliche geistige Schöpfung ergeben. ”

Fokus ist und bleibt demnach die “Schöpfungshöhe” als Voraussetzung für Urheberschutz . Damit stellt sich eine Sammelwerk wie der “Salon Littéraire” unabhängig von den referenzierten Werken als eigenständig Uhrheberechts- geschütztes , gesetzlich definiertes Konstrukt dar .

Unterhalb der werkrelevanten Schöpfungshöhe kann wenigstens noch bei Nachweis von “erheblichem Aufwand und Investitionen” noch ein “sui-generis-Recht für Datenbanken” geltend gemacht werden ( Wikipedia : Datenbankherstellerrecht ) .

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URHEBERSCHUTZ INKLUSIVE

on method weissEines muss klargestellt werden : Markierungen wie Creative Commons oder Digital Object Identifier sind NICHT notwendig , um Urheberrechte geltend machen zu können ( Standardformulierung : “Das Urheberrecht muss nicht angemeldet werden, es entsteht im Moment der Schaffung des Werkes ” ) .

Diese Attributgruppen sind jedoch überaus sinnvoll , um über die ART der vom Urheber gegenüber der Allgemeinheit eingeräumten Rechte zu informieren , und für den Nachweis , welche Person an welchem Datum welche Inhalte geschaffen hat . Dies wird vor allem relevant , sollte eine KOMMERZIELLE Verbreitung von Werken OHNE Einverständnis ( und damit verbundener möglicher Vergütung ) des Schaffenden erfolgt sein .

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PUSH & PULL

on method weissIn diesem Sinne dient die Nutzung einer Creative Commons Lizenz nur der Information darüber , unter welchen Bedingungen das Werk von anderen genutzt werden darf , als Standard dürfte sich hierbei für Web-Werke die Variante “by - nc - nd” etabliert haben . Dies bescheinigt das Recht zur UNGEFRAGTEN Vervielfältigung , Verbreitung und öffentlichen Zugangbarmachung ( ! ) unter den Bedigungen

  • dass der Name des Urhebers genannt wird
  • die Verwendung im nichtkommerziellen Kontext erfolgt sowie
  • dass keine unautorisierte Bearbeitung erfolgt ( vgl. Impressum ) .

Die Blog - Einträge dieser Seite dürften daher ungefragt beispielsweise in einem gedruckten Sammelband erscheinen , soferne dieser kostenlos ( unentgeltlich - there is nothing lie a free lunch ) abgegeben wird - oder gerade nur kostendeckend agiert …. ? ( Hierzu konnten wir keine Abgrenzung finden … ) .

[ Zusatzfrage an Expertinnen : Sollte eine Partei oder Firma einen der Texte in einer kostenfreien Broschüre inkludieren , könnte man dagegen vorgehen ? ]

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WER & WAS - ABER WIE , WELCHERART & WO ?

Die Angabe einer Creative Commons Lizenz hilft allerdings keineswegs bei Streitigkeiten rund um Zeitpunkt , Inhalt oder Umfang eines erschaffenen Werkes . Siehe Glasers Behauptung , er habe den Ausdruck “Die Welt ist eine Google” bereits 2005 höchstselbst geprägt , während einige Kommentatoren den Spruch zweifelsfrei im Jahre 2004 und nicht aus Glasers Erfindungsoberhoheit entstammend zu verorten vermochten .

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DOI UND CHARAKTER

on method weissSehr viel mehr Aufwand fällt allerdings dann an , wenn es - wie für in|ad|ae|qu|ate Inhalte gilt , Charakter , Publikationszeitpunkt und Verlinkung zur “wahrnehmbaren Formgestaltung” dauerhaft und rechtssicher zu dokumentieren . Dies gelingt u . a. mit der Vergabe eines Digital Object Identifier an eine Idee ( Abstraction ) oder ein Werk ( Manifestation ) .

Erster Bonus ist ein anerkannter “Namensraum” innerhalb dessen die Werkdefinition erfolgt , für die gegenständliche Webpräsenz wurde dauerhaft der Präfix “doi:10.3246 ” ( kostenpflichtig ) reserviert .

Zweite Klärung bringen die reichhaltigen Metadaten rund um Werk , Autorinnen und Kontext , die von den administrativen Fachkräften hinter in|ad|ae|qu|at angelegt werden .

Dritter und wichtigster Punkt ist die dauerhafte Auflösung ( pdf : W3C ) der Identifikationsnummer zum eigentlichen Werk : auch wenn in|ad|ae|qu|at in 100 Jahren nicht mehr existieren sollte , sind einerseits die Metadaten zum Werk immer noch abrufbar , andererseits kann ein neuer , aktueller Link zum Hauptwerk diesem DOI hinterlegt werden .

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CREATIVE COMMONS 3.0

on method weissAnlass zu den vorliegenden Betrachtungen ist die aktuelle Presseaussendung von Creative Commons Österreich zur Veröffentlichung der Lizenzversion 3.0 . Diese spiegelt die Bemühungen , den ursprünglich englischsprachigen Quelltext an österreischische Gesetzestexte und Auslegungen anzupassen , ausgeführt von Florian Philapitsch von der “Abteilung für Informationsrecht und Immaterialgüterrecht” am “Institut für Zivil- und Unternehmensrecht” an der WU.

Als ergiebig erweist sich dabei die inoffizielle Kommentierung zu der Portierung von “BY-NC-SA” ins “Österreichische” . Das “SA” bedeutet “Share Alike” , erlaubt die Bearbeitung des angebotenen Werks und ist damit nicht gänzlich anwendbar auf die auf in|ad|ae|qu|at übliche Lizenz. Trotzdem anbei einige Ausschnitte mit weiteren Anmerkungen :

Der Begriff “Schutzgegenstand” bezeichnet in dieser Lizenz den literarischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Inhalt, der unter den Bedingungen dieser Lizenz angeboten wird.

  • ( Anm. Philapitsch : In der gesamten Lizenz wird der Begriff “Werk” vermieden. -
  • Anm. in|ad|ae|qu|at ADMIN : Dies zeigt parallelen zum Penglischen “Resource” anstatt von “Work“)

Der Begriff “Sammelwerk” im Sinne dieser Lizenz meint eine Zusammenstellung von literarischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Inhalten zu einem einheitlichen Ganzen, sofern diese Zusammenstellung aufgrund von Auswahl und Anordnung der darin enthaltenen selbständigen Elemente eine eigentümliche geistige Schöpfung darstellt, unabhängig davon, ob die Elemente systematisch oder methodisch angelegt und dadurch einzeln zugänglich sind oder nicht.

  • ( Anm. Philapitsch : Die Formulierung “zu einem einheitlichen Ganzen” existiert im österreichischen, nicht aber im deutschen Urhebergesetz )

Verbreiten” im Sinne dieser Lizenz bedeutet, den Schutzgegenstand oder Bearbeitungen im Original oder in Form von Vervielfältigungsstücken, mithin in körperlich fixierter Form der Öffentlichkeit zugänglich zu machen oder in Verkehr zu bringen.

  • ( Anm. Philapitsch : Beim Verbreitungsrecht geht es ausschließlich um körperliche Verwertung. )

on method weissUnter “Öffentlich Wiedergeben” im Sinne dieser Lizenz sind Wahrnehmbarmachungen des Schutzgegenstandes in unkörperlicher Form zu verstehen, die für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt sind und mittels öffentlicher Wiedergabe in Form von Vortrag, Aufführung, Vorführung, Darbietung, Sendung, Weitersendung oder zeit- und ortsunabhängiger Zurverfügungstellung erfolgen, unabhängig von den zum Einsatz kommenden Techniken und Verfahren, einschließlich drahtgebundener oder drahtloser Mittel und Einstellen in das Internet.

  • ( Anm. Philapitsch : Die “Ausstellung “ entfällt in der österreichischen Lizenz. … Das Recht der Ausstellung ist allenfalls von der öffentlichen Wiedergabe im Sinne dieser Definition jedoch erfasst. )

Vervielfältigen” im Sinne dieser Lizenz bedeutet, gleichviel in welchem Verfahren, auf welchem Träger, in welcher Menge und ob vorübergehend oder dauerhaft, Vervielfältigungsstücke des Schutzgegenstandes herzustellen, insbesondere durch Ton- oder Bildaufzeichnungen …

  • ( Anm. Philapitsch : Problematisch ist das Abstellen auf die “Körperlichkeit ” der Festhaltung. Dadurch entsteht, vor allem im Hinblick auf die digitale Nutzung, eine unnötige Einschränkung. Da das UrhG diese Begrifflichkeit zumindest im Gesetzestext meidet, konnte dieser Terminus entfallen. Neu ist dagegen die Festhaltung auf Mitteln der wiederholbaren Wiedergabe, wobei diese Formulierung der des UrhG entspricht. )

Die vorgenannte Nutzungsbewilligung wird für alle bekannten sowie alle noch nicht bekannten Nutzungsarten eingeräumt. … Soweit Datenbanken oder Zusammenstellungen von Daten Schutzgegenstand dieser Lizenz oder Teil dessen sind und einen immaterialgüterrechtlichen Schutz eigener Art genießen, verzichtet der Lizenzgeber auf die Geltendmachung sämtlicher daraus resultierender Rechte.

  • ( Anm. Philapitsch : Am Ende des Absatzes ist vorgesehen, dass auf sämtliche Sui-generis-Datenbankenrechte verzichtet wird. Hier ist das “soweit“ zu beachten. Das Ganze geht auf die Ablehnung der EU-Datenschutzrichtlinie und all ihrer Umsetzungen in Europa durch Science Commons zurück. )

Die Nutzungsbewilligung gemäß Abschnitt 3 gilt nur für Handlungen, die nicht vorrangig einem kommerziellen Zweck dienen ( “nicht-kommerzielle Nutzung“, “Non-commercial-Option“ ).

( Anm. Philapitsch : Die perfekte Formulierung des Noncommercial-Element ist vermutlich eines der größten Probleme der CC-Lizenzen.

Die Formulierung entspricht der Vermiet- und Verleihrichtlinie und ist sehr breit, wobei diese Breite durch den Terminus „vorrangig“ wiederum eingeschränkt wird. )

Sie sind verpflichtet, die Rechteinhaberschaft in einer der Nutzung entsprechenden, angemessenen Form anzuerkennen, indem Sie – soweit bekannt – Folgendes angeben:

  1. Den Namen (oder das Pseudonym, falls ein solches verwendet wird) des Rechteinhabers, …
  2. den Titel des Inhaltes;
  3. in einer praktikablen Form den Uniform- Resource- Identifier ( URI, z.B. Internetadresse ), den der Lizenzgeber zum Schutzgegenstand angegeben hat, es sei denn, dieser URI verweist nicht auf den Rechtevermerk oder die Lizenzinformationen zum Schutzgegenstand
    • ( Anm. Philapitsch : Hier haben wir uns bemüht, passende Begrifflichkeiten für die “Attribution“ an eine Organisation (also etwa eines Textes an die Wikimedia Foundation) zu finden. )
    • Anm. in|ad|ae|qu|at ADMIN : Bei diesem Absatz zeigt sich wieder die Sinnhaftigkeit des DOI, da bei diesem URI auch auf die Lizenzinformationen zum Schutzgegenstand hingewiesen wird! )

( Urheber ) Persönlichkeitsrechte bleiben - soweit sie bestehen - von dieser Lizenz unberührt.

  • (Anm. in|ad|ae|qu|at ADMIN : dies ist die Gruppe der nach österreichischem Recht unveräusserlichen Rechte )

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RANDNOTIZ

on method weissNicht erwähnt in den Anmerkungen von Florian Philapitsch ist eine kleine, unserer Meinung aber besonders bei Internet - Weiterverwertungen interessante Veränderung zwischen der 2.0 - und der 3.0 - Version . In der Version 2.0 ist unter Namensnennung zu lesen :

Sie müssen den Namen des Autors / Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise nennen (wodurch aber nicht der Eindruck entstehen darf, Sie oder die Nutzung des Werkes durch Sie würden entlohnt).

In der Version 3.0 wurde der Klammerausdruck komplett gestrichen :

Sie müssen den Namen des Autors / Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise nennen.

Kopiert also ein bekannter Blogger , dessen Seiten aber noch nicht als “kommerzielle Nutzung” gelten ( wie wäre das bei Robert Basic ? ) , einen Beitrag , so muss er zwar den Namen der Autorin anführen , dies könnte jedoch der Autorin rückwirkend als Auftragswerk angelastet werden .

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BACK TO “THE JUNGLE”

on method weissHier dürfen wir noch eine Passage aus Upton Sinclair’s “The Jungle” ( rechtefrei ! ) zitieren :

And the author ? -

- The state could not control intellectual production. The state might say that it had taken a year to write the book, and the author might say it had taken thirty. Goethe said that every Ion mot of his had cost a purse of gold. What I outline here is a national, or rather international, system for the providing of the material needs of men. Since a man has intellectual needs also, he will work longer, earn more, and provide for them to his own taste and in his own way. -

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LINKS

RELATED

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KLANGAPPARAT

Ein ebenso entzückendes wie seriös durchkomponiertes Stück aus der Creative- Commons Freigebigkeit serviert das Kölner Netlabel DER KLEINE GRÜNE WÜRFEL zum fliessenden Hinüberrudern in eine ( noch ) entspannte czz-hoerempfehlungWochen- Stomschnelle : “Row By” von Sandro Böge aka “New Delhi Fm” . Für diese taktische Kunst , Gelassenheit mit Bewgung und Drive mit Flow ineinander zu blenden , wollen wir uns nun in|ad |ae|qu|at weiterer wabernder Worte enthalten , sondern den Label- Waschzettel im besten Sinn für sich selbst sprechen lassen :

Ein tiefer Basspuls mäandert zuverlässig durch sämtliche Stücke auf ROW BY von NEW DEHLI FM. Er scheint uns den Weg zu weisen: durch die tiefen sinistren Täler aus Echo- und Filterschlieren, aus deren Umarmung es kein Entrinnen gibt.

Die gute und für dieses Genre absolute adaequate Nachricht : [wuerfel 07] lässt sich per RealPlayer stante pede als Stream abspielen . CLICK LINK TO LISTEN - AND ENJOY .

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WP update - database errors



icon-broken|||

In Zuge des akuten Updates auf WP 2.5

sowie der Akkordierung diverser Angebinde

sind dieser Tage leider nicht alle Datenbanken erreichbar .

So sorry . |||

in|ad|ae|qu|at stellt sich vor | Picture at an Exhibition



||| RAHMENHANDLUNG : AUSSTELLUNG “GAV VON A BIS Z” | OBJEKTBESCHREIBUNG | KLANGAPPARAT | LINKS

RAHMENHANDLUNG : AUSSTELLUNG “GAV VON A BIS Z”

czz inadaeqiuat logo quelle AIGA aerport infor noirAm 29. Februar / 1. März 2008 begeht die Grazer Autorinnen Autorenversammlung ihr 35 jähriges Jubiläum . Vor 35 Jahren , nämlich im Februar 1973 , fand die allererste Vereinssitzung in Graz statt . Dies war ein Grund , warum wir uns entschlossen haben, dieses Jubiläum am Gründungsort Graz zu feiern . Am 29. Februar findet aus diesem Anlass eine grosse literarische Veranstaltung statt . Unter dem Titel “GAV von A bis Z” wird es 19 Lesungen und 5 Ausstellungen von Mitgliedern geben . Der Titel deutet es schon an : Für jeden Buchstaben des Alphabets wurde ein Mitglied gebeten , fünf Minuten zu lesen , beziehungsweise in einer Ausstellung einen Einblick in seine Arbeiten zu geben . |||

OBJEKTBESCHREIBUNG : “Z”

czz inadaeqiuat logo quelle AIGA aerport infor noirin|ad|ae|qu|at ( www.zintzen.org | www.inadaequat.org ) : Name eines Projekts , das sich in Form und Inhalten zwischen die Genres begibt . Formal und in der Erscheinungsweise trägt es das Kleid eines “Blog” : Diese Publikationsform des Web 2.0 leitet seinen Namen von “Web + Logbuch” ab und dient zumeist als Schreibformat eines fortlaufenden Tagebuchs . in|ad|ae|qu|at war und wird indes zu keiner Stunde als persönliches Journal geführt : Vielmehr bietet die - in dieser Ausprägung seltene - Form des Mashups von statischen ( Archiv- ) und dynamischen Blog- Seiten praktisch unbegrenzte Möglichkeiten der Assemblage ästhetischer Objekte .

Die Arbeit erfolgt simultan an 1. Vorder- , 2. Mittel- und 3. Hintergrund : Das heisst

  1. Publikation neuer Texte , Bilder , Daten -
  2. sukzessive Einspeisung bestehender literatur- und kulturpublizistischer sowie photographischer Arbeiten -
  3. Indexierung , Aufbau einer Annotations- Architektur ( Semantic Web ) .

Aus Kulturhistorie und Erfahrungswissen ist bekannt , dass kein Archiv an sich klug ist : Reich wird es erst durch seine Katalogisierung und Beschlagwortung . Im Medium des Weblogs lassen sich Daten jeder Ausformung ( Text , Bild , Ton ) auf hierarchisch gleicher Ebene indexieren , die Inhalte also optimal für die Bots der Suchmaschinen optimieren und solcherart eine gute Auffindbarkeit von Namen , Artikeln und Themen im WWW gewährleisten .

czz inadaeqiuat logo quelle AIGA aerport infor noirSeit acht Monaten lädt in|ad|ae|qu|at Autorinnen Autoren zum Auftritt im “Salon Littéraire” ein . Es zeigt sich , dass insbesondere die Möglichkeit , Bilder , Animationen und Audio- Inhalte den Texten gleichwertig zu publizieren , von den Gästen des “Salon” gerne genutzt wird , so dass sich mittlerweile ein eigenständiges intermediales Format herausgebildet hat . Dabei entsteht durch permanente redaktionelle Indexierung von Themen , Bio- und Bibliographica eine stetig wachsende Datensammlung nach definierter Struktur .

Unsere Arbeit besteht im Möglichmachen solchen Publizierens , in sorglicher Wartung und konsequentem Indexieren , im Entwickeln eines semantischen Metadaten- Systems und letztlich darin : Die Webpublikation nicht “nur” in Form einer individuellen URL auszuweisen , sondern für jeden einzelnen Text- Ton- Bild - Beitrag einen persistenten “Unique Identidfier ” zu generieren . Vermittels Anmeldung bei der Stiftung “International DOI- Foundation” ist es seit Februar 2008 möglich , jeden “Beitrag” mit einem ( der ISBN- Nummer im Buchwesen vergleichbaren ) dauerhaftem Zifferncode international zu registrieren .

czz inadaeqiuat logo quelle AIGA aerport infor noirDamit verbunden sind Auffindbarkeit , Sicherung der Urheberschaft und Lokalisierung im Kontext . in|ad|ae|qu|at versteht das Publizieren im Web nicht etwa als sekundäres , abgeleitetes Veröffentlichen , sondern als distinkte Kunstform und Wertschöpfung mit selbständigem Werkcharakter .

Seit 7. 1. 2008 ist in|ad|ae|qu|at in das Portal und Online- Magazin litblogs.net “literarische Weblogs in deutscher Sprache” eingebunden , d. h. , auch die Werke des “Salon Littéraire” erhalten einen zusätzlichen “Auftritt” . Im Rahmen des FWF- Projekts “Digitale Literaturmagazine - DILIMAG” ( UB Innsbruck ) werden die Online- Beiträge von litblogs.net zusätzlich archiviert und nach literaturwissenschaftlichen Aspekten untersucht . |||

KLANGAPPARAT

Der sogenannte “Klangapparat” als “Musikzuspielung” gehört seit einem Jahr zum festen Bestandteil jedes “postings” ( Einzeleintrags ) . Dank der reichen Szene von sogenannten Netlabels ( Web- Editionen von meist elektronischer Musik ) lassen sich Audio- Streams problemlos in einen czz hörempfehlungBlogtext integrieren . Rechtlich wird dieses “Ausborgen” von Musik durch die Konstruktion der “Creative Commons“- Lizensierungen ermöglicht . Auf für in|ad|ae|qu|at gilt eine solche Klausel von “some rights reserved” ( siehe “hintergrund” ) : Solange man uns als Urheber und die entsprechende URL korrekt anführt , dürfen Nutzer Teile unserer Texte zitieren .

Als Radiophile lassen wir uns die Möglichkeit , den mehr oder weniger trockenen Worten ein ein paar fetzige | nette | bemerkenswerte Klänge folgen zu lassen , natürlich nicht entgehen . Heute beispielsweise haben wir ein klassisch 4 / 4- getaktetes Tanzmix von einem unserer Lieblingslabel , Sonic Walker , ausgewählt . Das wir diese Präsentation ja nach Graz “mitbringen” , schien uns der Titel “Portable” nur allzu angebracht . Der 25jährige DJ 4Tech hat ein einstündiges Mix aus jüngeren Releases einiger der üblichen Verdächtigen in Sachen “Minimal Tech” komponiert und es ist immer wieder erstaunlich , welche Vielfalt an Sounds im Schema 140 bpm möglich ist . CLICK “PORTABLE” 4 TRACKLIST AND STREAM . |||

LINKS

  • GAV | Grazer Autorinnen Autorenversammlung | Wiki deutsch | english | francais | home | Editorial Vollversammlung 2008
  • GAV von A bis Z” : Lesungen und Ausstellung am 29. 2. 2008 , Minoriten , Graz . Teilnehmende : Friedrich Achleitner , Bettina Balaka , Seher Cakir , Constanze Dennig , Claudia Erdheim , Olga Flor , Eva Maria Geisler , Willi Hengstler , Roland Innerhofer , Karin Jahn , Topsy Küppers , Gregor M. Lepka , Friederike Mayröcker , Christine Nöstlinger , Engelbert Obernosterer , Irene Prugger , Andreas Renoldner , Ingo Springenschmid , Sylvia Treudl , Liesl Ujvary , Vladimir Vertlib , Ingrid Wald , Serafettin Yildiz , Christiane Zintzen |||

Metadaten : Werkstatt der Wert- Schöpfung



||| ON METHOD - CONT’D | TAGBAU AM WERK : “NETZLITERATUR” KONKRET | REDAKTION UND INDEXIERUNG | PARALLELEN : DNB UND BUCHHANDEL | ARBEITSKREIS ELEKTRONISCHES PUBLIZIEREN | BIG PLAYER : METADATEN ZUM PRODUKTSCHUTZ | EUROPÄISCHE DIGITALE BIBLIOTHEK : EINE CHANCE FÜR “FREIE” ? | OK MIT EOP | KLANGAPPARAT | LINKS

ON METHOD - CONT’D

Auch wenn es zunächst wie Blog- selbstbezügliches Trockenfutter aussehen mag : Die drei Buchstaben “DOI” scheinen drei minimale Zeichen im Text , bedeuten für in|ad|ae|qu|at allerdings einen Riesenschritt vorwärts . Wie so ein DOI im Alltag aussieht , kann man auf ORF- Science betreffs eines Fachartikels über Antidepressiva ersehen . Der Netz- bibliographische Ausweis lautet in diesem Fall :

Die Studie “Initial Severity and Antidepressant Benefits : A Meta-Analysis of Data Submitted to the Food and Drug Administration” von Irving Kirsch und Kollegen ist im Open- Access- Magazin “PLoS Medicine” ( Bd. 5 , e45 , DOI 10.1371 / journal.pmed. 0050045 ) |||

TAGBAU AM WERK : “NETZLITERATUR” KONKRET

on method orangeAufmerksame Leser unserer kleinen Serie ON METHOD sowie der Insinuationen zwischen den Zeilen wissen um unsere Tagbauarbeit , das Format der “Netzpublikation” aus den Schwaden der Hypertexte und der Wolken des Web X.0 herauszumeisseln .

“Netzliteratur” schwebt dann also nicht mehr entlang irgendwelcher unzuverlässiger URLs irgendwo im WWW herum , sondern besteht in kenntlich definierten und bindend registrierten Einzelwerken . |||

REDAKTION UND INDEXIERUNG

on method orangeSpeziell die “Gast- Texte” des Salon Littéraire sollen in ihrem Status als “selbständiges Werk” gestärkt , da ausgewiesen werden . Selbstverständlich bleiben die normalen Arbeiten der “Redaktion” ( Texteinrichtung , Lektorat und Linksammlung ) die gleichen wie bisher , allerdings wird fortan jeder Beitrag sowohl zukünftig als auch rückwirkend mit einer Kennziffer plus beschreibenden ( = Meta- ) Daten sozusagen offiziell angemeldet . Nun sind wir also Mitglied im Club und geben der Registration Agency ( mEDRA in Kooperation mit dem deutschen Buchhandel ) für jeden Beitrag den uniquen Nummerncode der DOI durch . Die dazu mitgelieferten Metadaten sind schon ein direkter Highway hinaus und hinauf ins Semantische Universum ( aka Web 3.0 - à propos eine gute Gelegenheit , RWW’s 11 Thesen zum Semantischen Wesen zu lesen ) .

Zur Zeit wird der Bestand an Blog- Artikeln und “Salon“- Gastbeiträgen je einzeln mit solchen DOI- Codes indiziert . Ein kurzer Satz - - - aber eine lange lange lange Liste Arbeit !

Da man die DOI- Registrierungen samt Metadaten via Feed quasi wie Karteikarten einsehen kann , wächst damit also peu à peu eine praktikable Datenbank zu Status , Autoren und Themen von Texten auf in|ad|ae|qu|at . |||

PARALLELEN : DNB UND BUCHHANDEL

on method orangeSehr aufmerksam spähen wir , die wir als Mikro- Medium mit diesen Verfahren ( gegenüber … wissenschaftlichen Grossverlagen wie Nature , Springer ) derzeit ziemlich alleine dastehen , daher nach analogen Unterfangen .

Ha ! Und hast- du- nicht- gesehen meldete das Börsenblatt für den deutschen Buchhandel ( BB ) am Montag die Einigung über Metadaten-Standard für Netzpublikationen :

80 Experten aus Verlagen, Bibliotheken und Dienstleistern diskutierten am vergangenen Freitag in der Deutschen Nationalbibliothek (DNB) in Frankfurt das Thema Metadaten.

Der Workshop unter Leitung des Arbeitskreises elektronisches Publizieren im Börsenverein (AKEP) und der DNB diskutierten auf der Grundlage des Metadaten-Kernset der DNB das auf dem Standard ONIX for Books basiert. Der Schwerpunkt der Diskussionen war dabei auf monografische, abgeschlossene Netzpublikationen gerichtet in Abgrenzung zu Zeitschriften, Online-Datenbanken oder Audiobooks.

Ha ! und “100 Punkte” : Auch unsere DOI basieren genau auf demselben Metadaten- Konstrukt des ONIX for Books . Das heisst , dass die oben rapportierte Einigung von Deutscher Nationalbibliothek und Buchhandel einen mittel- und langfristig tragfähigen Unterbau liefern wird für die zunehmende Akzeptanz und Nachhaltigkeit unserer Vorgangsweise . |||

ARBEITSKREIS ELEKTRONISCHES PUBLIZIEREN

on method orangeTrotzden wollten wir noch ein wenig mehr über diese Einigung erfahren und stiessen auf den Arbeitskreis Elektronisches Publizieren . Schon die Liste der mächtigen Mitglieder des Sprecherkreises geben ein wenig Aufschluss über den Stellenwert der Thematik :

Merke auch das Wording : Ganz vorne im Vokabelheft stehen Begriffe wie “Wertschöpfungskette” und “Verwertungschancen” . Entsprechend gestalten sich weitere Vorstösse des Arbeitskreises zunächst gegen die Piraterie und zwar mittels der eingetragenen Marke ( ! ) “Nur Original ist legal” plus einer Aktion “Kopieren ist keine Kunst” . |||

BIG PLAYER : METADATEN ZUM PRODUKTSCHUTZ

on method orangeDie Sorge der Big Player gilt also mehr dem Schutz von Produkten als demjenigen von der Autorenrechte . Im traditionellen Verlagsumfeld besteht das Interesse an einer “Digitalen Identifikation” derzeit also vornehmlich hinsichtlich Kopierschutz , Business- to- Business- Effizienz und Verkaufsabwicklung zum Endkunden . Gerne , nur allzugerne hätten wir in|ad|ae|qu|at mehr erfahren über die ( leider nicht mitgeteilten ) procedures während der folgenden Punkte auf der Tagesordnung des genannten Workshops :

  • “Eingrenzung Netzpublikationen”
  • “Metadaten für abgeschlossene Netzpublikationen”
  • “Metadaten für andere Netzpublikationen” .

Tja : Von solchen Nachrichten ist die Vertretung von AUTOREN- Interessen leider ausgeschlossen . |||

EUROPÄISCHE DIGITALE BIBLIOTHEK : EINE CHANCE FÜR “FREIE” ?

on method orangeBleibt abzuwarten , ob die derzeitigen Grundlegungen für eine - nicht auf Bücher fixierte - Europäische Digitale Bibliothek ( “Europeana” , Prototyp Herbst 2008 ) den engen Horizont von “Produkt-” und “Kopierschutz” erweitern . Im Juni gibt’s einen First Workshop on Semantic Interoperability in the European Digital Library .

Ob die diversen Work- Packages auf dem Weg zu einer Europäischen Digitalen Bibliothek neben den institutionalisierten Bibliotheken auch Raum für unabhängige und institutionsferne Publikationen vorsehen , ist allerdings ( noch ) ziemlich ungewiss . |||

OK MIT EOP

All das stört unsere in|ad|ae|qu|aten allerdings jetzt nicht sehr : Arbeit gibt’s mittenmang & männiglich . Ein allmählicher Einstieg ins transdiziplinäre Netzwerk “Emergence of Projects” ( eop ) mag für’s Erste einen operativen Ort zwischen Kunst und Wisenschaft gewähren . - Mehr dazu in einer der nächsten Folgen unserer beliebten Reihe “Unverzagt mit Methode” ( ON METHOD ) . |||

KLANGAPPARAT

Dem angekündigten ( uns Setzern selbst allerdings sehr frisch mundenden ) methodolo- “Trockenfutter” setzen wir jetzt ein paar quicklebendige Klänge entgegen . Wieder einmal stossen wir dabei auf die riesige SERIES- Multilabel- czz hörempfehlungMaschine aus Medellín , die neben zahlreichen kommerziellen Aktivitäten immer wieder fetzige Netlabel- Promos an die Ober- Ohrenfläche bringt ( > gehe auf “MUSIC” > “_SERIE N” ) . Auch wenn es zunächst nach einem cultural clash aussehen mag , die EP Tatami von ( Glad ) Kazuka wurde tatsächlich in Kolumbien eingespielt . Atmosphärische Minimalismen mit Takt und Stil : Am Ort komponiert - no latin , allerdings auch nicht eben “japanisch” ! - CLICK TRACKS TO LISTEN : 01. Tatami | 02. Esta criatura me agrada | 03. En la sombra y en silencio | 04. A puerta cerrada | 05. Dj magma |||

LINKS

blog - on method III : Digital Object Identifier System , part 2



||| OBJEKTE DER TAXONOMIE | PROBLEME DER TAXONOMIE | METHODEN DES METADATING | CATCHING & MATCHING THE CODES | IN|AD|AE|QU|AT RELATED | KLANGAPPARAT

Nun gibt es kein Zurück : “DOI im DIY- Verfahren” lautet die derzeitige Prämisse : Durchforsten kilogramschwerer Handbuchziegel, Skizzieren nötiger und möglichen Datenfelder , Verinnerlichung von Code- Listen , um schliesslich den Transfer der schönen Theorie in die harte Praxis zu vollziehen .

OBJEKTE DER TAXONOMIE

on method orange Erste Klärungen nach Studium der “Bibel” des DOI- Systems ( “DOI Handbook” ) betreffen die Varianten , WAS überhaupt beschrieben werden kann und soll :

  • Monografien als Werk ( als abstrakte Definition )
  • Monografien als Manifestation ( Buch , CD , aber auch File )
  • Einzelne Kapitel einer Monografie ( als Werk oder Manifestation )
  • Fortsetzungen in Form von Titeln
  • Fortsetzungen in Form von Ausgaben
  • Einzelne Artikel einer Fortsetzung |||

PROBLEME DER TAXONOMIE

on method orangeSo , wie DOI bislang aufgesetzt ist , kann es sich schon hübsch anschauen lassen als Massanfertigung für die Bedürfnisse von Verlagen , wo die Differenzierung in “WERK” einerseits und “MANIFESTATION” anderseits von Interesse sind .

Das Freifach “Webpublikation” dahingegen erweist sich als Minenfeld von Dilemmata : Soll der mittels PHP aus einer Wordpress- Datenbank generierte HTML- Code nun als “KONZEPT” gelten oder … handelt es sich dabei schon um eine “MANIFESTATION” ?

Noch heikler wird es , wenn man dem Web- Auftritt eines Blogs wie in|ad|ae|qu|at eine DOI als Fundamental”marke” zuweist :

  • Welchen “Stellen”- Wert soll in|ad|ae|qu|at als Ensemble einnehmen ?
  • Wären dann die einzelnen Blog- Einträge ( postings ) dann als “Fortsetzungen” , als “AUSGABEN” ( issues ) oder als “ARTIKEL” einzustufen ?
  • Kategorisiert man die beiden “Hungerkünstler” SALON- Texte von Bernhard Kathan als “REIHE IN FORTSETZUNGEN” oder günstiger als “SELBSTÄNDIGE WERKE” ?

Solche Freuden der Taxonomie werden uns fraglos wohl noch einige Zeit lang begleiten . - Heiliger Linnaeus , bitt’ für uns ! |||

METHODEN DES METADATING

on method orange

Ein zweites Handicap für Absolute Beginners besteht in den diversen Varianten der Eingabe von Metadaten :

  • ONLINE : Das Webformular bietet den VORTEIL des einfachen Zugangs . NACHTEIL 1 : Es bietet lediglich nur ein rudimentäres Subset der möglichen Datenfelder . NACHTEIL 2 ( erheblich ) : Selbst bei minimalen Änderungen müssen sämtliche Online- Formularfelder erneut ausgefüllt werden .
  • XML- UPLOAD : VORTEIL 1 + 2 : komplettes Datenset und Möglichkeit , beliebig viele Werke “in einem Rutsch” registrieren zu können . NACHTEIL : zunächst muss eine Applikation zur Eingabe der Daten geschrieben werden , da das XML - Stylesheet in ursächlicher Form NICHT zur direkten Dateneingabe geeignet ist . OFFENE FRAGE : Wie kann man eine lokale XML - Datei bewirtschaften , aus welcher nur die neuen Datensätze für den Upload generiert werden , und doch alle bereits angelegten Daten ebenfalls gespeichert werden ?
  • METADATEN- MANAGER : Hier gibt es direkten Zugriff auf die Metadaten- Datenbank am mEDRA - Server . EINSCHRÄNKUNG : Leider momentan nur für MANIFESTATIONEN zugänglich und ebenfalls sehr auf Verlagsbedürfnisse zugeschnitten ( ISBN- Verwaltung ) . Dahingegen dürfte im Kontext des WEB- MEDIUMS die Ressource- Kategorie des “WERKS” à la longue grössere Relevanz beanspruchen als die “MANIFESTATION” ( s. o. ) |||

CATCHING & MATCHING THE CODES

on method orangeAls dritte Hausaufgabe liegen die ONIX - DOI - Code - Listen zum Studium bereit . Angewandtes Brain- Anti- Aging : Allein die Liste für den ” Product Form Code “ umfasst über einhundert Einträge :

Fragen lesender Web- Textarbeiter , mit welchen wir in den folgenden Tagen allerdings keusch an uns halten wollen . Schliesslich w|sollen die übrigen in|ad|ae|qu|at- Inhalte unter so viel Theorie- und Administrationslast nicht völlig verdorren . |||

IN|AD|AE|QU|AT RELATED

KLANGAPPARAT

Als Rekompensation für dürres Sprech- und vielversprechendes Theoriewerk gibt der KLANGAPPARAT heute etwas ganz Seltenes und und XXL- czz hörempfehlungLänge heraus : Rar , aber wahr , lässt nämlich das Berliner Kultlabel KANZLERAMT Freeware vom noblen Stapel : HEIKO LAUX verfügt als KANZLERAMT- Gründer nicht nur über eine beeindruckende Backlist , sondern beweist auch im Longplay eines Eindhovener Live- Mixes sowohl Steher- als auch Sprinter- Qualität . Eine Stunde , siebenundvierzig Minuten : Souverän durchkomponiert mit Hang zum Überraschungs- Ornament . FORGET ABOUT VIENNA’S OPERA- BALL AND CLICK STREAM TO LISTEN - over and over and over again - |||