Tag Archive for 'creative-commons'

Intellectual Property : Begriffe von “Werk” und “Urheber” im Zeitalter von Creative Commons 3.0



||| THE JUNGLE | SCHÖPFUNGSHÖHE | URHEBERSCHUTZ INKLUSIVE | PUSH & PULL | WER & WAS - ABER WIE , WELCHERART & WO ? | DOI UND CHARAKTER | CREATIVE COMMONS 3.0 | RANDNOTIZ | BACK TO “THE JUNGLE” | LINKS | RELATED | KLANGAPPARAT

THE JUNGLE

on method weissEs wäre vermessen , als Nicht- Jurist für Nicht- Juristen einen vollständigen Überblick bezüglich geltender Copyright- Regelungen ( noch dazu mit Fokus auf Online und Neue Medien ) erstellen zu wollen . Künstler , Autoren , Musiker , Fotografen , Komponisten … wissen ( mehr oder weniger ) Bescheid über die verschlungenen Wege zwischen AKM , Austro Mechana , Literar Mechana , LSG etc . , über langwierige Rechtsstreitigkeiten und Querverweise in Endlosrekursion : Gedeihlicher Pflege- und Hegegarten für manche ( nicht nötigerweise Tulipane ) Jurisprudenz .

Im Kontext dieser Webpräsenz sind wir am Thema in zweierlei Hinsicht höchst interessiert : Einerseits die geschützte , doch kostenlose Bereitstellung von Inhalten , Metadaten und Bezügen zur allgemeinen Nutzung und Weiterverarbeitung ( Autorenseiten , Literatur als Radiokunst , sachliche Blogeinträge ) , zum Andern der Schutz von Inhalten in den Werkgruppen “Salon Littéraire” , “echt | welt | texte” sowie bestimmten thematischen Blogpostings , welche wir in|ad|ae|qu|at als eingenständige Werke erarbeiten und diese auch als solche anerkannt zu sehen wünschen ( die Problematik von Selbst- und Fremdbild lassen wir hier einmal keusch beiseite ) .

Im Gegensatz zu den eingespielten Verlagsabläufen physikalisch manifestierter Druckwerke scheinen im Internet abrufbare künstlerische Werke keinesfalls hinreichend definiert , eine Tatsache welche auch im allgemeinen Web- Tech- Geschrei vieler Blogger und ( Meta-) Kunstprojekte grosszügig unter den Tisch gekehrt wird . Maximal die Diskussion , inwieweit eine ( leicht ) veränderte Kopie oder bzw. ein frei adaptiertes Exzerpt als eigenständiges Werk anzusehen sei , hat im SEO- Aggregatoren- Business Bedeutung .

Beziehungsweise in Realsatiren , wie sie dem hochgeachtetem “Die-Welt-ist-eine-Google”- Peter Glaser unter wenig reflektiertem Nickreflex sogar der MSM- Abschreiber fast kontraproduktiv zu Buche schlugen . Allerdings gab es auch skeptische Kommentierer , welche die Formulierung längst VOR dem Zeitpunkt von Glasers angeblicher auktorialen Schöpfung geortet haben . Des Weiteren wird das unautorisierte Veröffentlichen fremder E- Mails im Blog zunehmend als rechtliches Problem ( Web 2.0 & Recht ) wahrgenommen .

Dieses als Zitatrecht benannte Kriterium wird im Deutschen Urheberrecht in folgender Weise umschrieben ( Wikipedia ) :

… Die Verwendung von Zitaten ist durch das Urheberrecht geregelt und unter bestimmten Voraussetzungen gestattet, ohne dass eine Erlaubnis des Urhebers eingeholt oder diesem eine Vergütung gezahlt werden müsste … Das Zitatrecht dürfen nur Werke beanspruchen, die selbst urheberrechtlichen Schutz genießen, also eine eigene ‘Schöpfungshöhe’ aufweisen. Demnach dürfen sich Zitatsammlungen, die ausschließlich Fremdleistungen wiedergeben, nicht auf das Zitatrecht berufen …

|||

SCHÖPFUNGSHÖHE

on method weissDas Attribut der “Schöpfüngshöhe ” gilt als Messkante zur Abgrenzung zwischen handwerklich- routinemäßigen Leistungen und kreativem Werk , mithin zwischen Gemeinfreiheit und Urheberschutz .

Die Kriterien der Schöpfungshöhe erfüllen sämtliche Einzelbeiträge in allen Kategorien von in|ad|ae|qu|at wohl unbestritten (Wikipedia ) :

  • Es muss eine persönliche Schöpfung des Urhebers vorliegen.
  • Sie muss einen geistigen Gehalt haben.
  • Sie muss eine wahrnehmbare Formgestaltung aufweisen.
  • Es muss in ihr die Individualität des Urhebers zum Ausdruck kommen.

Relevant scheint hier noch die Klärung der “wahrnehmbaren Formgestaltung” : Diese schafft den Übergang vom “Konzept” zum “Werk” , im englischen Definitionsgebrauch sehr haptisch auch “Manifestation” genannt, wir zitieren aus der Webseite “anwalt-im-netz.de” :

Das Werk hat eine sinnlich wahrnehmbare Formgestaltung. Man kann es sehen, fühlen, hören. Dabei ist weder Dauerhaftigkeit noch physische Verfestigung (z.B. bedrucktes Papier, DVD usw.) erforderlich. Daher können auch Choreographien und pantomimische Darstellungen ( §2 Abs. 1 Nr.3 UrhG) schutzfähig sein, siehe so genannte Performance-Künstler.

Ja , SEHEN kann man eine Webseite , z. B. ein Text - Bild - Ton - Video - Konstrukt im “Salon Littéraire” : Mithin ein Werk mit beachtlicher “Schöpfungshöhe” und wahrnehmbarer Formgestaltung .

Im Zuge der Recherche ist uns ein bisher wenig bekanntes Urheberrecht aufgefallen : das Datenbankwerk nach § 40f UrhG . Diese schützt nicht die Werke , sondern Sammelwerke , wenn : ” …. die Datenbanken infolge der Auswahl oder Anordnung des Stoffes eine eigentümliche geistige Schöpfung ergeben. ”

Fokus ist und bleibt demnach die “Schöpfungshöhe” als Voraussetzung für Urheberschutz . Damit stellt sich eine Sammelwerk wie der “Salon Littéraire” unabhängig von den referenzierten Werken als eigenständig Uhrheberechts- geschütztes , gesetzlich definiertes Konstrukt dar .

Unterhalb der werkrelevanten Schöpfungshöhe kann wenigstens noch bei Nachweis von “erheblichem Aufwand und Investitionen” noch ein “sui-generis-Recht für Datenbanken” geltend gemacht werden ( Wikipedia : Datenbankherstellerrecht ) .

|||

URHEBERSCHUTZ INKLUSIVE

on method weissEines muss klargestellt werden : Markierungen wie Creative Commons oder Digital Object Identifier sind NICHT notwendig , um Urheberrechte geltend machen zu können ( Standardformulierung : “Das Urheberrecht muss nicht angemeldet werden, es entsteht im Moment der Schaffung des Werkes ” ) .

Diese Attributgruppen sind jedoch überaus sinnvoll , um über die ART der vom Urheber gegenüber der Allgemeinheit eingeräumten Rechte zu informieren , und für den Nachweis , welche Person an welchem Datum welche Inhalte geschaffen hat . Dies wird vor allem relevant , sollte eine KOMMERZIELLE Verbreitung von Werken OHNE Einverständnis ( und damit verbundener möglicher Vergütung ) des Schaffenden erfolgt sein .

|||

PUSH & PULL

on method weissIn diesem Sinne dient die Nutzung einer Creative Commons Lizenz nur der Information darüber , unter welchen Bedingungen das Werk von anderen genutzt werden darf , als Standard dürfte sich hierbei für Web-Werke die Variante “by - nc - nd” etabliert haben . Dies bescheinigt das Recht zur UNGEFRAGTEN Vervielfältigung , Verbreitung und öffentlichen Zugangbarmachung ( ! ) unter den Bedigungen

  • dass der Name des Urhebers genannt wird
  • die Verwendung im nichtkommerziellen Kontext erfolgt sowie
  • dass keine unautorisierte Bearbeitung erfolgt ( vgl. Impressum ) .

Die Blog - Einträge dieser Seite dürften daher ungefragt beispielsweise in einem gedruckten Sammelband erscheinen , soferne dieser kostenlos ( unentgeltlich - there is nothing lie a free lunch ) abgegeben wird - oder gerade nur kostendeckend agiert …. ? ( Hierzu konnten wir keine Abgrenzung finden … ) .

[ Zusatzfrage an Expertinnen : Sollte eine Partei oder Firma einen der Texte in einer kostenfreien Broschüre inkludieren , könnte man dagegen vorgehen ? ]

|||

WER & WAS - ABER WIE , WELCHERART & WO ?

Die Angabe einer Creative Commons Lizenz hilft allerdings keineswegs bei Streitigkeiten rund um Zeitpunkt , Inhalt oder Umfang eines erschaffenen Werkes . Siehe Glasers Behauptung , er habe den Ausdruck “Die Welt ist eine Google” bereits 2005 höchstselbst geprägt , während einige Kommentatoren den Spruch zweifelsfrei im Jahre 2004 und nicht aus Glasers Erfindungsoberhoheit entstammend zu verorten vermochten .

|||

DOI UND CHARAKTER

on method weissSehr viel mehr Aufwand fällt allerdings dann an , wenn es - wie für in|ad|ae|qu|ate Inhalte gilt , Charakter , Publikationszeitpunkt und Verlinkung zur “wahrnehmbaren Formgestaltung” dauerhaft und rechtssicher zu dokumentieren . Dies gelingt u . a. mit der Vergabe eines Digital Object Identifier an eine Idee ( Abstraction ) oder ein Werk ( Manifestation ) .

Erster Bonus ist ein anerkannter “Namensraum” innerhalb dessen die Werkdefinition erfolgt , für die gegenständliche Webpräsenz wurde dauerhaft der Präfix “doi:10.3246 ” ( kostenpflichtig ) reserviert .

Zweite Klärung bringen die reichhaltigen Metadaten rund um Werk , Autorinnen und Kontext , die von den administrativen Fachkräften hinter in|ad|ae|qu|at angelegt werden .

Dritter und wichtigster Punkt ist die dauerhafte Auflösung ( pdf : W3C ) der Identifikationsnummer zum eigentlichen Werk : auch wenn in|ad|ae|qu|at in 100 Jahren nicht mehr existieren sollte , sind einerseits die Metadaten zum Werk immer noch abrufbar , andererseits kann ein neuer , aktueller Link zum Hauptwerk diesem DOI hinterlegt werden .

|||

CREATIVE COMMONS 3.0

on method weissAnlass zu den vorliegenden Betrachtungen ist die aktuelle Presseaussendung von Creative Commons Österreich zur Veröffentlichung der Lizenzversion 3.0 . Diese spiegelt die Bemühungen , den ursprünglich englischsprachigen Quelltext an österreischische Gesetzestexte und Auslegungen anzupassen , ausgeführt von Florian Philapitsch von der “Abteilung für Informationsrecht und Immaterialgüterrecht” am “Institut für Zivil- und Unternehmensrecht” an der WU.

Als ergiebig erweist sich dabei die inoffizielle Kommentierung zu der Portierung von “BY-NC-SA” ins “Österreichische” . Das “SA” bedeutet “Share Alike” , erlaubt die Bearbeitung des angebotenen Werks und ist damit nicht gänzlich anwendbar auf die auf in|ad|ae|qu|at übliche Lizenz. Trotzdem anbei einige Ausschnitte mit weiteren Anmerkungen :

Der Begriff “Schutzgegenstand” bezeichnet in dieser Lizenz den literarischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Inhalt, der unter den Bedingungen dieser Lizenz angeboten wird.

  • ( Anm. Philapitsch : In der gesamten Lizenz wird der Begriff “Werk” vermieden. -
  • Anm. in|ad|ae|qu|at ADMIN : Dies zeigt parallelen zum Penglischen “Resource” anstatt von “Work“)

Der Begriff “Sammelwerk” im Sinne dieser Lizenz meint eine Zusammenstellung von literarischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Inhalten zu einem einheitlichen Ganzen, sofern diese Zusammenstellung aufgrund von Auswahl und Anordnung der darin enthaltenen selbständigen Elemente eine eigentümliche geistige Schöpfung darstellt, unabhängig davon, ob die Elemente systematisch oder methodisch angelegt und dadurch einzeln zugänglich sind oder nicht.

  • ( Anm. Philapitsch : Die Formulierung “zu einem einheitlichen Ganzen” existiert im österreichischen, nicht aber im deutschen Urhebergesetz )

Verbreiten” im Sinne dieser Lizenz bedeutet, den Schutzgegenstand oder Bearbeitungen im Original oder in Form von Vervielfältigungsstücken, mithin in körperlich fixierter Form der Öffentlichkeit zugänglich zu machen oder in Verkehr zu bringen.

  • ( Anm. Philapitsch : Beim Verbreitungsrecht geht es ausschließlich um körperliche Verwertung. )

on method weissUnter “Öffentlich Wiedergeben” im Sinne dieser Lizenz sind Wahrnehmbarmachungen des Schutzgegenstandes in unkörperlicher Form zu verstehen, die für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt sind und mittels öffentlicher Wiedergabe in Form von Vortrag, Aufführung, Vorführung, Darbietung, Sendung, Weitersendung oder zeit- und ortsunabhängiger Zurverfügungstellung erfolgen, unabhängig von den zum Einsatz kommenden Techniken und Verfahren, einschließlich drahtgebundener oder drahtloser Mittel und Einstellen in das Internet.

  • ( Anm. Philapitsch : Die “Ausstellung “ entfällt in der österreichischen Lizenz. … Das Recht der Ausstellung ist allenfalls von der öffentlichen Wiedergabe im Sinne dieser Definition jedoch erfasst. )

Vervielfältigen” im Sinne dieser Lizenz bedeutet, gleichviel in welchem Verfahren, auf welchem Träger, in welcher Menge und ob vorübergehend oder dauerhaft, Vervielfältigungsstücke des Schutzgegenstandes herzustellen, insbesondere durch Ton- oder Bildaufzeichnungen …

  • ( Anm. Philapitsch : Problematisch ist das Abstellen auf die “Körperlichkeit ” der Festhaltung. Dadurch entsteht, vor allem im Hinblick auf die digitale Nutzung, eine unnötige Einschränkung. Da das UrhG diese Begrifflichkeit zumindest im Gesetzestext meidet, konnte dieser Terminus entfallen. Neu ist dagegen die Festhaltung auf Mitteln der wiederholbaren Wiedergabe, wobei diese Formulierung der des UrhG entspricht. )

Die vorgenannte Nutzungsbewilligung wird für alle bekannten sowie alle noch nicht bekannten Nutzungsarten eingeräumt. … Soweit Datenbanken oder Zusammenstellungen von Daten Schutzgegenstand dieser Lizenz oder Teil dessen sind und einen immaterialgüterrechtlichen Schutz eigener Art genießen, verzichtet der Lizenzgeber auf die Geltendmachung sämtlicher daraus resultierender Rechte.

  • ( Anm. Philapitsch : Am Ende des Absatzes ist vorgesehen, dass auf sämtliche Sui-generis-Datenbankenrechte verzichtet wird. Hier ist das “soweit“ zu beachten. Das Ganze geht auf die Ablehnung der EU-Datenschutzrichtlinie und all ihrer Umsetzungen in Europa durch Science Commons zurück. )

Die Nutzungsbewilligung gemäß Abschnitt 3 gilt nur für Handlungen, die nicht vorrangig einem kommerziellen Zweck dienen ( “nicht-kommerzielle Nutzung“, “Non-commercial-Option“ ).

( Anm. Philapitsch : Die perfekte Formulierung des Noncommercial-Element ist vermutlich eines der größten Probleme der CC-Lizenzen.

Die Formulierung entspricht der Vermiet- und Verleihrichtlinie und ist sehr breit, wobei diese Breite durch den Terminus „vorrangig“ wiederum eingeschränkt wird. )

Sie sind verpflichtet, die Rechteinhaberschaft in einer der Nutzung entsprechenden, angemessenen Form anzuerkennen, indem Sie – soweit bekannt – Folgendes angeben:

  1. Den Namen (oder das Pseudonym, falls ein solches verwendet wird) des Rechteinhabers, …
  2. den Titel des Inhaltes;
  3. in einer praktikablen Form den Uniform- Resource- Identifier ( URI, z.B. Internetadresse ), den der Lizenzgeber zum Schutzgegenstand angegeben hat, es sei denn, dieser URI verweist nicht auf den Rechtevermerk oder die Lizenzinformationen zum Schutzgegenstand
    • ( Anm. Philapitsch : Hier haben wir uns bemüht, passende Begrifflichkeiten für die “Attribution“ an eine Organisation (also etwa eines Textes an die Wikimedia Foundation) zu finden. )
    • Anm. in|ad|ae|qu|at ADMIN : Bei diesem Absatz zeigt sich wieder die Sinnhaftigkeit des DOI, da bei diesem URI auch auf die Lizenzinformationen zum Schutzgegenstand hingewiesen wird! )

( Urheber ) Persönlichkeitsrechte bleiben - soweit sie bestehen - von dieser Lizenz unberührt.

  • (Anm. in|ad|ae|qu|at ADMIN : dies ist die Gruppe der nach österreichischem Recht unveräusserlichen Rechte )

|||

RANDNOTIZ

on method weissNicht erwähnt in den Anmerkungen von Florian Philapitsch ist eine kleine, unserer Meinung aber besonders bei Internet - Weiterverwertungen interessante Veränderung zwischen der 2.0 - und der 3.0 - Version . In der Version 2.0 ist unter Namensnennung zu lesen :

Sie müssen den Namen des Autors / Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise nennen (wodurch aber nicht der Eindruck entstehen darf, Sie oder die Nutzung des Werkes durch Sie würden entlohnt).

In der Version 3.0 wurde der Klammerausdruck komplett gestrichen :

Sie müssen den Namen des Autors / Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise nennen.

Kopiert also ein bekannter Blogger , dessen Seiten aber noch nicht als “kommerzielle Nutzung” gelten ( wie wäre das bei Robert Basic ? ) , einen Beitrag , so muss er zwar den Namen der Autorin anführen , dies könnte jedoch der Autorin rückwirkend als Auftragswerk angelastet werden .

|||

BACK TO “THE JUNGLE”

on method weissHier dürfen wir noch eine Passage aus Upton Sinclair’s “The Jungle” ( rechtefrei ! ) zitieren :

And the author ? -

- The state could not control intellectual production. The state might say that it had taken a year to write the book, and the author might say it had taken thirty. Goethe said that every Ion mot of his had cost a purse of gold. What I outline here is a national, or rather international, system for the providing of the material needs of men. Since a man has intellectual needs also, he will work longer, earn more, and provide for them to his own taste and in his own way. -

|||

LINKS

RELATED

|||

KLANGAPPARAT

Ein ebenso entzückendes wie seriös durchkomponiertes Stück aus der Creative- Commons Freigebigkeit serviert das Kölner Netlabel DER KLEINE GRÜNE WÜRFEL zum fliessenden Hinüberrudern in eine ( noch ) entspannte czz-hoerempfehlungWochen- Stomschnelle : “Row By” von Sandro Böge aka “New Delhi Fm” . Für diese taktische Kunst , Gelassenheit mit Bewgung und Drive mit Flow ineinander zu blenden , wollen wir uns nun in|ad |ae|qu|at weiterer wabernder Worte enthalten , sondern den Label- Waschzettel im besten Sinn für sich selbst sprechen lassen :

Ein tiefer Basspuls mäandert zuverlässig durch sämtliche Stücke auf ROW BY von NEW DEHLI FM. Er scheint uns den Weg zu weisen: durch die tiefen sinistren Täler aus Echo- und Filterschlieren, aus deren Umarmung es kein Entrinnen gibt.

Die gute und für dieses Genre absolute adaequate Nachricht : [wuerfel 07] lässt sich per RealPlayer stante pede als Stream abspielen . CLICK LINK TO LISTEN - AND ENJOY .

|||

in|ad|ae|qu|at stellt sich vor | Picture at an Exhibition



||| RAHMENHANDLUNG : AUSSTELLUNG “GAV VON A BIS Z” | OBJEKTBESCHREIBUNG | KLANGAPPARAT | LINKS

RAHMENHANDLUNG : AUSSTELLUNG “GAV VON A BIS Z”

czz inadaeqiuat logo quelle AIGA aerport infor noirAm 29. Februar / 1. März 2008 begeht die Grazer Autorinnen Autorenversammlung ihr 35 jähriges Jubiläum . Vor 35 Jahren , nämlich im Februar 1973 , fand die allererste Vereinssitzung in Graz statt . Dies war ein Grund , warum wir uns entschlossen haben, dieses Jubiläum am Gründungsort Graz zu feiern . Am 29. Februar findet aus diesem Anlass eine grosse literarische Veranstaltung statt . Unter dem Titel “GAV von A bis Z” wird es 19 Lesungen und 5 Ausstellungen von Mitgliedern geben . Der Titel deutet es schon an : Für jeden Buchstaben des Alphabets wurde ein Mitglied gebeten , fünf Minuten zu lesen , beziehungsweise in einer Ausstellung einen Einblick in seine Arbeiten zu geben . |||

OBJEKTBESCHREIBUNG : “Z”

czz inadaeqiuat logo quelle AIGA aerport infor noirin|ad|ae|qu|at ( www.zintzen.org | www.inadaequat.org ) : Name eines Projekts , das sich in Form und Inhalten zwischen die Genres begibt . Formal und in der Erscheinungsweise trägt es das Kleid eines “Blog” : Diese Publikationsform des Web 2.0 leitet seinen Namen von “Web + Logbuch” ab und dient zumeist als Schreibformat eines fortlaufenden Tagebuchs . in|ad|ae|qu|at war und wird indes zu keiner Stunde als persönliches Journal geführt : Vielmehr bietet die - in dieser Ausprägung seltene - Form des Mashups von statischen ( Archiv- ) und dynamischen Blog- Seiten praktisch unbegrenzte Möglichkeiten der Assemblage ästhetischer Objekte .

Die Arbeit erfolgt simultan an 1. Vorder- , 2. Mittel- und 3. Hintergrund : Das heisst

  1. Publikation neuer Texte , Bilder , Daten -
  2. sukzessive Einspeisung bestehender literatur- und kulturpublizistischer sowie photographischer Arbeiten -
  3. Indexierung , Aufbau einer Annotations- Architektur ( Semantic Web ) .

Aus Kulturhistorie und Erfahrungswissen ist bekannt , dass kein Archiv an sich klug ist : Reich wird es erst durch seine Katalogisierung und Beschlagwortung . Im Medium des Weblogs lassen sich Daten jeder Ausformung ( Text , Bild , Ton ) auf hierarchisch gleicher Ebene indexieren , die Inhalte also optimal für die Bots der Suchmaschinen optimieren und solcherart eine gute Auffindbarkeit von Namen , Artikeln und Themen im WWW gewährleisten .

czz inadaeqiuat logo quelle AIGA aerport infor noirSeit acht Monaten lädt in|ad|ae|qu|at Autorinnen Autoren zum Auftritt im “Salon Littéraire” ein . Es zeigt sich , dass insbesondere die Möglichkeit , Bilder , Animationen und Audio- Inhalte den Texten gleichwertig zu publizieren , von den Gästen des “Salon” gerne genutzt wird , so dass sich mittlerweile ein eigenständiges intermediales Format herausgebildet hat . Dabei entsteht durch permanente redaktionelle Indexierung von Themen , Bio- und Bibliographica eine stetig wachsende Datensammlung nach definierter Struktur .

Unsere Arbeit besteht im Möglichmachen solchen Publizierens , in sorglicher Wartung und konsequentem Indexieren , im Entwickeln eines semantischen Metadaten- Systems und letztlich darin : Die Webpublikation nicht “nur” in Form einer individuellen URL auszuweisen , sondern für jeden einzelnen Text- Ton- Bild - Beitrag einen persistenten “Unique Identidfier ” zu generieren . Vermittels Anmeldung bei der Stiftung “International DOI- Foundation” ist es seit Februar 2008 möglich , jeden “Beitrag” mit einem ( der ISBN- Nummer im Buchwesen vergleichbaren ) dauerhaftem Zifferncode international zu registrieren .

czz inadaeqiuat logo quelle AIGA aerport infor noirDamit verbunden sind Auffindbarkeit , Sicherung der Urheberschaft und Lokalisierung im Kontext . in|ad|ae|qu|at versteht das Publizieren im Web nicht etwa als sekundäres , abgeleitetes Veröffentlichen , sondern als distinkte Kunstform und Wertschöpfung mit selbständigem Werkcharakter .

Seit 7. 1. 2008 ist in|ad|ae|qu|at in das Portal und Online- Magazin litblogs.net “literarische Weblogs in deutscher Sprache” eingebunden , d. h. , auch die Werke des “Salon Littéraire” erhalten einen zusätzlichen “Auftritt” . Im Rahmen des FWF- Projekts “Digitale Literaturmagazine - DILIMAG” ( UB Innsbruck ) werden die Online- Beiträge von litblogs.net zusätzlich archiviert und nach literaturwissenschaftlichen Aspekten untersucht . |||

KLANGAPPARAT

Der sogenannte “Klangapparat” als “Musikzuspielung” gehört seit einem Jahr zum festen Bestandteil jedes “postings” ( Einzeleintrags ) . Dank der reichen Szene von sogenannten Netlabels ( Web- Editionen von meist elektronischer Musik ) lassen sich Audio- Streams problemlos in einen czz hörempfehlungBlogtext integrieren . Rechtlich wird dieses “Ausborgen” von Musik durch die Konstruktion der “Creative Commons“- Lizensierungen ermöglicht . Auf für in|ad|ae|qu|at gilt eine solche Klausel von “some rights reserved” ( siehe “hintergrund” ) : Solange man uns als Urheber und die entsprechende URL korrekt anführt , dürfen Nutzer Teile unserer Texte zitieren .

Als Radiophile lassen wir uns die Möglichkeit , den mehr oder weniger trockenen Worten ein ein paar fetzige | nette | bemerkenswerte Klänge folgen zu lassen , natürlich nicht entgehen . Heute beispielsweise haben wir ein klassisch 4 / 4- getaktetes Tanzmix von einem unserer Lieblingslabel , Sonic Walker , ausgewählt . Das wir diese Präsentation ja nach Graz “mitbringen” , schien uns der Titel “Portable” nur allzu angebracht . Der 25jährige DJ 4Tech hat ein einstündiges Mix aus jüngeren Releases einiger der üblichen Verdächtigen in Sachen “Minimal Tech” komponiert und es ist immer wieder erstaunlich , welche Vielfalt an Sounds im Schema 140 bpm möglich ist . CLICK “PORTABLE” 4 TRACKLIST AND STREAM . |||

LINKS

  • GAV | Grazer Autorinnen Autorenversammlung | Wiki deutsch | english | francais | home | Editorial Vollversammlung 2008
  • GAV von A bis Z” : Lesungen und Ausstellung am 29. 2. 2008 , Minoriten , Graz . Teilnehmende : Friedrich Achleitner , Bettina Balaka , Seher Cakir , Constanze Dennig , Claudia Erdheim , Olga Flor , Eva Maria Geisler , Willi Hengstler , Roland Innerhofer , Karin Jahn , Topsy Küppers , Gregor M. Lepka , Friederike Mayröcker , Christine Nöstlinger , Engelbert Obernosterer , Irene Prugger , Andreas Renoldner , Ingo Springenschmid , Sylvia Treudl , Liesl Ujvary , Vladimir Vertlib , Ingrid Wald , Serafettin Yildiz , Christiane Zintzen |||

DRM , CC , ect : Workshop “Urheberrecht und Verwertungsgesellschaften in der digitalen Welt”



||| DRM FREE CONTENT : KONSUMENT VS. PRODUZENT | DRM FREE CONTENT : TRENDS ? | MICA - WORKSHOP FÜR KOMPONISTEN | KLANGAPPARAT | FURTHER READING

DRM FREE CONTENT : KONSUMENT VS. PRODUZENT

picto musical noteWas für den Konsumenten schön und gut ist , muss nicht für die Produzierenden best practice bedeuten : Das sukzessive Abrücken der Majors vom der Punzierung downloadbarer Musikware per Kopierschutz ( aka DRM - Digital Rights Management , vulgo Digital Restrictions Management ) schafft neue Konkurrenzen für die bisher freien und unverstaucht angebotenen Tracks von künstlerischen Independents bzw. Individuen .

DRM FREE CONTENT : TRENDS ?

picto musical noteVon Universal im August 2007 ( BBC , Basic ) bis hin zu Sony kürzlich ( Guardian , blogpiloten ) : Mag damit nun zwar der “Kopierschutz tot” sein ( Welt , Rivva : Spiegel , NZZ ) , wie und wodurch lebt die Musik , von der man leben will , weiter ?

Tritt nun das Konzept des Watermarking an dessen Stelle ( wie Wired suggeriert ) , oder werden sich die Konzerne fortan via Werbesekunden schadlos halten ? ( Betanews ) - Eine physische Musikkarte als CD- Ersatz plus Download- Frickelei als “Neuer Dummheitsrekord” @ Sony ? ( Medienkonvergenz )

War die Radiohead- Methode einer 60- tägigen Frist für “Pay what you want“- Downloads nichts anderes ein Werbe- Trick und sichere Schiene hin zum Number- One- Charts- CD ? ( ReadWriteWeb ) - Ist Eigenmusikvertrieb via MySpace angesagt , oder “stirbt” die CD schon wieder einmal und liegt die Zukunft allein im Vinyl ? ( Wired )

MICA - WORKSHOP FÜR KOMPONISTEN

picto musical noteWer das Neueste über New Music Revenue Models , Urheberrecht , Creative Commons- Lizensierungen etc. erfahren will , kann sich jetzt noch für den praxisorientierten Mica- Workshop für Musikschaffende am 24. 1. in Wien einschreiben : Recht oder Restriktion ? - Urheberrecht und Verwertungsgesellschaften in der digitalen Welt .

Die digitale Revolution der letzten 10 Jahre stellt auch das bisherige Urheber- und Verwertungsrecht in Frage. Fast jedes digitale Gerät ist eine Content-Kopiermaschine. Regelungen zum digitalen Kopierschutz ( DRM ) haben - auf Druck der Musikindustrie - Eingang in die nationalen Gesetze gefunden. Die meisten Maßnahmen zum technischen Kopierschutz gelten aber längst als gescheitert. Gleichzeitig ist Musik im Netz massenweise gratis zu hören: Nicht nur auf den Sites der kleinen Netzlabels, auch auf den meisten Web-2.0-Plattformen wie MySpace, YouTube oder LastFM denkt niemand mehr daran, für diesen Musikkonsum zu zahlen. Die Grenzen zwischen Downloads und Streams lassen sich dabei nicht eindeutig ziehen, kann man doch mit der geeigneten Software jeden Stream auch lokal speichern. Wenn der Vertrieb aber nicht mehr kontrollierbar ist, hat die Idee des Copyrights damit endgültig ausgedient?

Mit Creative Commons gibt es überdies seit einigen Jahren ein alternatives Lizenzmodell, das auf die neuen Erfordernisse insofern eingeht, als es den UrheberInnen die Wahl lässt, welche Rechte sie gewähren wollen ( some rights reserved ). Creative Commons erfreut sich online wie auch offline auf globaler Ebene immer größerer Beliebtheit, wird jedoch von Verwertungsgesellschaften, die Tantiemen z. B. aus der Leermedienabgabe an Kreativschaffende verteilen sollen, nicht anerkannt.

Was bedeutet das alles nun für die Musikschaffenden? Dieser Workshop bietet praxisnahe Vermittlungsansätze für Musikschaffende, die ihre Musik online vertreiben wollen. U.a. wird auf folgende Fragen eingegangen:

• Welche Konsequenzen haben Creativ-Commons-Lizensierungen für Musikschaffende in Österreich?
• Können Werklizensierungen wiederrufen werden, oder sind sie endgültig?
• Kann ein Rechtesplitting zwischen digitaler und analoger Welt betrieben werden?
• Unter welchen Umständen darf ich meine Werke auf der eigenen Homepage zum Download anbieten?
• Wie steht es mit MySpace, YouTube, LastFM usw.?

Auf viele dieser Fragen gibt es derzeit keine eindeutigen Antworten, da sich selbst ExpertInnen über den Stellenwert und die zukünftige Entwicklung von Creative Commons uneinig sind. Daher bildet den Abschluss des Workshops eine Diskussionsrunde, die VertreterInnen der AKM mit Aktivisten von Creative Commons Austria an einen Tisch bringt. ( more … )

Die Teilnahme ist frei , die - nehmerzahl allerdings begrenzt : Deshalb rasch anmelden ( registration@mica.at ) . |||

KLANGAPPARAT

Eine sehr pfiffige Release des Netlabels no-response ist zur some rights reserved- Verfügung zu melden . Zunächst sehe man sich bitte höflich die exzeptionell gestaltete Webseite dieser sympathischen MP3- Verteiler mit dem Motto “Musik gewinnt Freunde” an . Und jetzt zu Modul [ ja : @ MySpace ! ] ,czz hörempfehlung dem im südrussischen Krasnodar beheimateten Tanz- und Kopf- Electronica- Projekt von Evgeny Shchukin , Evgeny Fomin und Alexander Tochilkin . Nach dem eher verzagten Durchhören eines Dutzends von Releases ebenso vieler Netlabel während der vergangenen Tage freut sich in|ad|ae|qu|at , mit der no- response- EP Numero 014 “INBOX” endlich wieder feine Klangbeute ergattert zu haben . Repetitiv , sicher , aber klug gemacht und mit feinen Schraffuren über zügigen idm- Ideen . Einen gewissen Glücks- und Hübschheitsfaktor räumen wir gerne ein , solange sie Sache nicht primitiv lieblich klingt . Echte Empfehlung ! - CLICK TRACKS TO LISTEN : 01. Lost List Part 1 | 02. Lost List Part 2 | 03. Sliding Fiba | 04. Transport | 05. Fraves |||

FURTHER READING

Update , 23. 1. ff : Nun sollen via lasft.fm in grossem Umfang die Tracks der Major- Labels streamen

Die beste Analyse , was die Kundenbindung an den last.fm- Eigentümer CBS anbelangt , bietet ReadWriteWeb :

|||

Video- Backflash I / 07 : HERE COMES ANOTHER BUBBLE Version 1.1



[ = Gemeinplätze , Commonplaces der Blogosphäre 03 ]

||| 2.0 BLASE | CATCHY VIDEO | COPYRIGHT TRAP | GLOSSARY | KLANGAPPARAT | LINKS

2.0 BLASE
czz icon web2 04 buttonsScherz , Satire , tiefere Bedeutung und einen bemerkenswerten Pferdefuss : Das Jahr des endgültigen Mainstream- Overtakes von Web- 2.0- Dsipositiven zum vorgeblich grenzenlosen Mitmachen , Common- Creating , Uploading , Befriending , Mashing Up und Ego- Profiling via Facebook und studiVZ , MySpace und YouTube , Blogs , Tumblr und Twitter sorgte für erhebliche Breitenweirkungen , virale Filialen sowie einige handfeste Datenschutzzumutungen ( siehe Kritik an studiVZ & Facebook- Beacon ) . |||

CATCHY VIDEO
czz icon web2 04 buttonsSehr fröhlich hat dies die S. F.- Bay- Area ( wo sonst ?! )- A Capella Gruppe RICHTER SCALES mit ihrer Variation auf Billy Joels “We Didn’t Start the Fire” inszeniert , illustriert von einem ( was sonst ?! ) amüsierlichen Zitatvideo @ YouTube . “Catchy ” , kommentierte WIRED und verzeichnete am Folgetag der Video- Lancierung bereits 40.000 Views :

the video cheerfully covers the Web 2.0-craze in Silicon Valley. Starting with a great quote from Facebook investor Peter Thiel, the video whizzes through buzz words, catch phrases, hot tech blogs, and hilarious cut-and-pasted graphics. ( … ) The lyrics at the end of the video ask viewers to “blog it all” - who were we to resist ?

czz icon web2 04 buttons

 

In der Tat fasst das Video sehr nett die ( meist in Startup- Namen codierten ) Schlagworte und Permanentthemen des zurück liegenden Jahres zusammen und wer wäre in|ad|ae|qu|at , der ironischen Darstellung von gehypeten Gemeinplätzen und Diskurszumutungen keine virale Abflugrampe einzuräumen ? |||

COPYRIGHT TRAP
czz icon web2 04 buttonsDass auch eine derart pfiffige Creative Commons- Reflexion zum Phrasen- und Phantasie- State of the Art nicht vor den Fallstricken traditioneller Copyrights und Personenrechte gefeit ist , erweisen die Demarchen der Fotografin Lane Hartwell , welche mit Missvergnügen eigenes und unautorisiert ausgeborgtes Bildmaterial in dem Streifen wieder erkannte , und unter Berufung auf das digitale Copyright DMCA das Filmchen am 11. 12. aus dem Netz nehmen liess . So sieht das dann aus . Nach einigem Hin und Her von Sachverhaltsdarstellungen über Copyright bzw. Fair Use u. a. auf den Blogs sowohl von RICHTER SCALES als auch der Bildschöpferin , lenkten die animierten Sänger ein , überarbeiteten den Abspann und lancierten das revidierte hübsche Stück am 18. 12. als HERE COMES ANOTHER BUBBLE Version 1.1 .

THE RICHTER SCALES : HERE COMES ANOTHER BUBBLE Version 1.1 ( 2:45 )

|||

 

GLOSSARY
czz icon web2 04 buttonsHilfreich für Eins- Nuller und eher offline orientierte Zeitgenossen könnte die von in|ad|ae|qu|at auszuzgsweise zusammen gestellte Liste von Shots and Topics sein : Interview mit Facebook- Investor Peter Thiel , Web 2.0 company list , MIT -> Palo Alto , BusinessWeek Magazine on Digg , Fortune Magazine on MySpace , Time’s Person of the Year : YOU the User , Pizza , Telephone icon , Internal Server Error , Michael Moritz ( Venture Capitalist #1 - e. g. Google ) , John Doerr ( Venture Capitalist #2 , Google , Amazon , Friendster … ) , Steve Jobs ( Apple !!!! ) / Dan Lyons ( aka Fake Steve Jobs ) , TechCrunch blog , Facebook CEO Mark Zuckerberg , Stacks of cash , Money cake , Private yacht , Party jet , Twitter LOLcat , MySpace T-Shirt , Hatebook … |||

KLANGAPPARAT

Wie versprochen reichen wir in|ad|ae|qu|at finalemente DJ MITCHs ( aka Maurizio-Miceli ) ausschweifendes deepindub- EXES- Mix nach . Motto : The today’s society and its excesses , drugs and sex selfishness , where czz hörempfehlung we bring all this ignorance ? - Let us pause a moment and reflect… | 70 volle Minuten , am Jahresende auch manche 2.0- Blase in unseren persönlichen Agenden aufzustechen : CLICK TRACK TO LISTEN AND … REFLECT : EXES |||

LINKS

FURTHER READING

  • Onlinetrends 2007 : Deutschland netzwerkt . Auch die Deutschen gewöhnen sich ans Web 2.0 : Zu den größten Gewinnern des Online-Jahres gehörten Social Networking-Plattformen , fanden die Marktforscher von Nielsen Online heraus ( Ben Schwan , taz , 28. 12. )

     

    |||